Bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben ist die Schwerbehindertenvertretung auf Ihre Hilfe angewiesen. Zwar kennt sie die Probleme der Betroffenen durch das ständige Gespräch oft besser als Sie oder Ihr Arbeitgeber. Sie kann die von ihr beantragten Maßnahmen jedoch nicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen. Denn ihr stehen lediglich weitgehende Informationsrechte zu. Wie die Aufgaben Ihrer Schwerbehindertenvertretung aussehen, sehen Sie hier:
Die Schwerbehindertenvertretung … |
1. … fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb. |
2. … vertritt deren Interessen im Betrieb und steht ihnen beratend zur Seite. |
3. … wacht darüber, dass die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Rechtsvorschriften eingehalten und durchgeführt werden. |
4. … beantragt Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen. Sie setzt sich für präventive Maßnahmen ein. |
5. … nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Arbeitnehmern entgegen. Sofern diese berechtigt sind, setzt sie sich dafür ein, dass der Arbeitgeber Abhilfe schafft und diese erledigt. |
6. …ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Kollegen oder die schwerbehinderten Kollegen als Gruppe betreffen, zu unterrichten und anzuhören. |
7. … ist an dem Verfahren zur Prüfung, ob ein freier Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden kann, zu beteiligen. |
8. … ist zu beteiligen, wenn sich ein schwerbehinderter Mensch bewirbt. Dabei hat sie das Recht auf Einsicht in die Bewerbungsunterlagen und Teilnahme am Vorstellungsgespräch. |
9. … ist dann zu beteiligen, wenn Schwierigkeiten in Bezug auf das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer entstehen. In diesem Fall muss sie von Ihrem Arbeitgeber schon frühzeitig beteiligt werden. Ziel ist es dabei, eine dauerhafte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Achtung: Entsprechendes gilt im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit. |
10. … ist zu beteiligen, wenn das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gekündigt werden soll. |
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben
Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!

Experten befragen
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!