Ihr Arbeitgeber muss jeden Beschäftigten vor der Aufnahme seiner Tätigkeit sowie bei gravierenden Änderungen der Betriebsabläufe auf mögliche Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen in Ihrem Betrieb hinweisen. Prüfen Sie als Betriebsrat anhand der Tabelle im Folgenden, ob an alles gedacht wurde, und sorgen Sie dafür, dass in die Unterweisung immer auch potenzielle Suchtgefahren und der Umgang damit aufgenommen werden.
Überblick: Mitarbeiter-Unterweisung
| Thema | Informationsfelder |
| Einweisung in den Arbeitsbereich | allgemeine Arbeitsplatzordnung, Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz, Hinweis auf die Sicherheitsvorschriften etc. sachgerechter Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln, Helmpflicht, notwendige Sicherheitsbekleidung etc.bei Bildschirmarbeitsplätzen: Aufstellung der Bildschirme, Beleuchtung usw. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitgeber an dieser Stelle in den Unterweisungen deutlich macht, dass das Einnehmen von Medikamenten sicherheitsrelevant und deshalb mit bestimmten Tätigkeiten unvereinbar sein kann. Zudem sollte klargestellt werden, dass – sofern die Einnahme eines Medikaments sicherheitsrelevant ist – der Vorgesetzte darüber informiert werden muss. Des Weiteren sollte Ihr Arbeitgeber darauf hinweisen, dass – sofern ein Arbeitnehmer bei einem Kollegen Nebenwirkungen feststellt – dieser den Vorgesetzten darüber informieren sollte. |
| Einweisung in besondere betriebliche Gefahren | Gefahren im Umgang mit zu verwendenden giftigen bzw. gefährlichen Arbeitsstoffen, über auftretenden Lärm etc. und vor allem deren Prävention |
| Verhalten im Brandfall sowie bei Unfällen | Flucht- und Rettungswege sowie Standorte von Feuerlöschern etc. |
| Zuständigkeiten | Verantwortlichkeiten für die Sicherheit im Arbeitsbereich, Erreichbarkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit etc. |
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