To-Do-Liste Beschlussfassung

08. Mai 2019

Als Betriebsrat wissen Sie, dass jeder Entscheidung des Betriebsratsgremiums ein wirksamer Beschluss zugrunde liegen muss. Dem Beschluss wiederum muss eine mündliche Verhandlung im Gremium vorausgehen. Den Beschluss selbst können Sie nur auf einer Betriebsratssitzung fassen, zu der die Betriebsratsmitglieder ordnungsgemäß geladen wurden.

TO-DO-Liste für eine wirksame Beschlussfassung
Ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder und rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung
ggf. Ladung von Ersatzmitgliedern und Jugend- und Auszubildendenvertretung
Beschlussfassung nur in einer Betriebsratssitzung
Wahrung der Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen
Beschlussfähigkeit: Anwesenheit und Teilnahme von mindestens der Hälfte der Betriebsratsmitglieder
Beschlussfassung grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit; Ausnahme: absolute Mehrheit erforderlich, z. B. bei Rücktritt des Betriebsrats, Erlass der Geschäftsordnung, Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
ordnungsgemäße Protokollierung von Beschlussergebnis und Stimmenverhältnis

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