Als Betriebsrat wissen Sie, dass jeder Entscheidung des Betriebsratsgremiums ein wirksamer Beschluss zugrunde liegen muss. Dem Beschluss wiederum muss eine mündliche Verhandlung im Gremium vorausgehen. Den Beschluss selbst können Sie nur auf einer Betriebsratssitzung fassen, zu der die Betriebsratsmitglieder ordnungsgemäß geladen wurden.
TO-DO-Liste für eine wirksame Beschlussfassung |
Ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder und rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung |
ggf. Ladung von Ersatzmitgliedern und Jugend- und Auszubildendenvertretung |
Beschlussfassung nur in einer Betriebsratssitzung |
Wahrung der Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen |
Beschlussfähigkeit: Anwesenheit und Teilnahme von mindestens der Hälfte der Betriebsratsmitglieder |
Beschlussfassung grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit; Ausnahme: absolute Mehrheit erforderlich, z. B. bei Rücktritt des Betriebsrats, Erlass der Geschäftsordnung, Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen |
ordnungsgemäße Protokollierung von Beschlussergebnis und Stimmenverhältnis |
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