Als Betriebsrat sollten Sie die Teilzeitarbeit in Ihrem Betrieb fördern. Damit Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen in jeder Hinsicht gut unterstützen können, habe ich Ihnen die folgende Checkliste zusammengestellt.
Checkliste: Haben Sie die wichtigsten Fragen zur Teilzeitarbeit geklärt?
- Wissen Sie genau, wie Teilzeitarbeit in Ihrem Betrieb genutzt wird? Wissen Sie, wer wo arbeitet? Kennen Sie die jeweiligen Arbeitszeiten?
- Beantworten Sie diesen Fragenkomplex mit Nein, dann fertigen Sie am besten eine Liste an. Darin sollten Sie alle Teilzeitkräfte aufführen. Zudem sollte daraus hervorgehen, wo und wie lange sie arbeiten.
- Wissen Sie, wie viele Vollzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 15 Abs. 4 ff. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geltend gemacht und umgesetzt haben?
- Kennen Sie die Anzahl der Kollegen, die bereits einen Antrag auf Brückenteilzeit, also auf befristete Teilzeitarbeit (seit dem 1.1.2019 möglich) gestellt haben?
- Kennen Sie die Anzahl der Kollegen, die bereits einen Antrag auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gestellt haben? Wie viele waren mit ihrem Antrag erfolgreich?
- Fördert Ihr Arbeitgeber Teilzeitarbeit tatsächlich (§ 6 TzBfG)? Schreibt er z. B. freie Arbeitsplätze auch als Teilzeitarbeitsplätze aus?
- Unterrichtet der Arbeitgeber Ihre an einer Teilzeitstelle interessierten Kolleginnen und Kollegen regelmäßig über vorhandene bzw. geplante Teilzeitarbeitsplätze?
- Gibt es in Ihrem Betrieb Teilzeitarbeit in Form von Arbeit auf Abruf?
- Gibt es in Ihrem Betrieb Teilzeitarbeit in Form von Jobsharing?
- Wie sieht es mit der Einhaltung der Arbeitszeit aus? Wird die vereinbarte Dauer der Arbeitszeit in der Regel eingehalten?
- Wie sind die Teilzeitkräfte eingruppiert?
- Wie werden geleistete Überstunden abgegolten?
- Werden Teilzeitkräfte in Bezug auf Fortbildungen, betriebliche Altersvorsorge etc. gleichbehandelt?
Beantworten Sie mehrere der hier aufgeführten Fragen mit Nein, sollten Sie ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber einberufen. Nutzen Sie dieses dazu, sich grundsätzlich über die Situation der Teilzeitkräfte im Betrieb zu informieren.
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© 05/2019 VNR AG
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