Muster-Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Umweltschutz

14. Juni 2019

Der Klimaschutz ist in aller Munde. Immer mehr Arbeitnehmern ist es wichtig, dass der Betrieb, für den sie arbeiten, nachhaltig wirtschaftet. Zudem achten Kunden immer öfter darauf, wie sich ein Betrieb im Hinblick auf den Umweltschutz präsentiert. Als Betriebsrat sollten Sie sich gerade in Zeiten wie diesen unbedingt aktiv für den betrieblichen Umweltschutz einsetzen.

MUSTER-BETRIEBSVEREINBARUNG

Betrieblichen Umweltschutz gewährleisten

Zwischen der … (Name des Unternehmens) und dem Betriebsrat der … wird folgende Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Umweltschutz geschlossen:

Präambel

Der Arbeitgeber bekennt sich mit dieser Betriebsvereinbarung zum Umweltschutz in der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den Mitarbeitern. Der Schutz der Umwelt, die Produktsicherheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz werden im Unternehmen als gleichwertige Ziele betrachtet. Die Ziele können aber nur in Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Vorgesetzten und Arbeitnehmervertretungen erreicht werden.

§ 1 Zielsetzung

Der Schutz der Umwelt wird als zusätzliches Unternehmensziel festgeschrieben. Die Geschäftsführung und der Betriebsrat streben einen vorsorgenden umfassenden Umweltschutz im Unternehmen an und vereinbaren hierfür eine kooperative Zusammenarbeit.

§ 2 Betrieblicher Umweltschutz

In den Bereich des betrieblichen Umweltschutzes fallen vor allem die Vermeidung umweltfeindlicher Produkte, die Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung sowie die umwelt- und gesundheitsverträgliche Gestaltung der Arbeitsplätze. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

§ 3 Betrieblicher Umweltschutzbeauftragter

Im Betrieb wird ein Umweltschutzbeauftragter bestellt. Auf die Person des Beauftragten einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat. Der Beauftragte koordiniert die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt (eventuell dem Immissionsbeauftragten – abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten) und dem Betriebsrat.

Der betriebliche Umweltschutzbeauftragte ist im Rahmen seiner Aufgabenstellung nicht weisungsgebunden und darf bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht behindert werden.

§ 4 Umweltbericht

Der Beauftragte erstellt zum 30.6. eines jeden Jahres einen Umweltbericht, der über den Stand des Umweltschutzes im Unternehmen berichtet (also über eventuelle Schadstoffausstöße etc.). Der Bericht soll darüber hinaus Vorschläge zur Verbesserung des Umweltschutzes im Betrieb, Maßnahmen für die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Erzeugnisse und Informationen über Sicherheitsvorsorge beinhalten.

§ 5 Umweltausschuss

Es wird ein paritätisch besetzter Umweltausschuss gebildet. Arbeitgeber und Betriebsrat entsenden je 2 Mitglieder. Der Umweltschutzbeauftragte gehört dem Ausschuss als beratendes Mitglied an. Der Ausschuss hat im Einzelnen folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme und Beratung des Umweltberichts
  • Beratung über eventuelle Störfälle (etwa Austreten giftiger Dämpfe, Beanstandungen von Umweltschutzbehörden)
  • Beratung über notwendige Maßnahmen zum Umweltschutz und deren Kosten
  • Feststellung der Notwendigkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Verbesserung der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Umweltschutzes

Auch der Wirtschaftsausschuss wird durch eine Arbeitsgruppe über die behandelten Themen informiert.

§ 6 Sachverständige

Der Umweltausschuss bzw. der Umweltschutzbeauftragte kann Sachverständige zur Klärung von Einzelfragen hinzuziehen, wenn es erforderlich ist.

§ 7 Qualifizierungsmaßnahmen

Die Mitglieder des Umweltausschusses werden in erforderlichem Umfang für Schulungen freigestellt. Die Schulungskosten trägt der Arbeitgeber.

§ 8 Schlussbestimmungen

Diese Betriebsvereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden.

Ort, Datum … Unterschriften

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© 06/2019 VNR AG  

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