Von Rufbereitschaft spricht man, wenn Sie bzw. Ihre Kollegen den Aufenthaltsort selbst bestimmen können und sich nur für einen eventuellen Einsatz bereithalten müssen. Sie ist – anders als Bereitschaftsdienste, bei denen der Arbeitnehmer sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhält – keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).
MUSTER-BETRIEBSVEREINBARUNG
Rufbereitschaft
Zwischen der … (Name des Unternehmens) und dem Betriebsrat der … (Name des Unternehmens) wird folgende Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft geschlossen:
Präambel
Rufbereitschaft: liegt vor, wenn sich ein Arbeitnehmer an einem von ihm bestimmten Ort aufbält, an dem er jederzeit erreichbar ist, um auf Abruf unverzüglich zu arbeiten.
§ 1 Geltungsbereich
Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Betriebsteile des Unternehmens.
§ 2 Einteilung zur Rufbereitschaft
Rufbereitschaft ist in den folgenden Abteilungen erforderlich: …
Die in diesen Abteilungen tätigen Arbeitnehmer können mit Ausnahme der Auszubildenden grundsätzlich zu Rufbereitschaftsdiensten herangezogen werden. Darüber hinaus können das Management und die Führungskräfte des gesamten Betriebs zu Rufbereitschaftsdiensten herangezogen werden.
Sollten Arbeitnehmer aus anderen Abteilungen freiwillig an der Rufbereitschaft teilnehmen wollen oder dazu eingeteilt werden, ist der Betriebsrat gesondert zu informieren.
Die Einteilung erfolgt spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Rufbereitschaft. Sie ist den Mitarbeitern umgehend mitzuteilen.
Die maximale Dauer der Rufbereitschaft: beträgt 7 Tage. Die Arbeitnehmer mit Ausnahme des Managements und der Führungskräfte des Betriebs können maximal … Tage im Jahr zu Rufbereitschaftsdiensten herangezogen werden.
§3 Arbeitszeit
Die Arbeitszeit während der Rufbereitschaftswoche umfasst . Stunden pro Arbeitstag. Sie beginnt zwischen … Uhr und … Uhr und endet zwischen … Uhr und … Uhr. Die Rufbereitschaftszeit beginnt Mittwoch um … Uhr und endet am darauf folgenden Mittwoch um … Uhr. Sonnabend und Sonntag sind durchgehend 24 Stunden Rufbereitschaft.
§4 Vergütung
Dem Arbeitnehmer wird für die Dauer der Rufbereitschaft: eine Vergütung von 20 % des jeweils gültigen Ecklohns pro Stunde gezahlt. Die Vergütung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Dauer eines Einsatzes erhält der Arbeitnehmer seine reguläre Vergütung.
Fällt die Ruhezeit in die Regelarbeitszeit, erhalten die Mitarbeiter ihre reguläre Bruttomonatsvergütung.
§5 Ruhezeit
Es gilt das Arbeitszeitgesetz. Allen Arbeitnehmern ist eine Ruhezeit von 11 Stunden zu gewähren.
§6 Pflichten der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft
Die Arbeitnehmer sind während der Rufbereitschaft verpflichtet, das bereitgestellte Mobiltelefon ständig bei sich zu tragen und empfangsbereit zu halten. Fällt das Mobiltelefon aus – aus welchen Gründen auch immer (kein Empfang, Akku leer etc.) -, muss die Wiedererreichbarkeit sofort wiederhergestellt werden.
§7 Pflichten der anderen Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die nicht zur Rufbereitschaft eingeteilt sind, verpflichten sich, bei unvorhergesehenen Umständen, z. B. Krankheitsausfällen, zum Einsatz. Bei solchen Ersatzeinsätzen können sich die Arbeitnehmer auch tageweise abwechseln.
§8 Betriebsrat
Der Betriebsrat ist ständig über die Einteilung zur Rufbereitschaft, die Arbeitnehmer, die freiwillig teilnehmen, und die Beschäftigten, die kurzfristig eingesetzt werden, zu informieren.
§9 Ausnahmen
Arbeitnehmer der Rufbereitschaftsabteilungen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Rufbereitschaft mehr leisten können, werden von den Diensten ausgenommen. Bei der Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer in der Lage ist, Rufbereitschaftsdienste zu übernehmen oder nicht, unterstützt der Betriebsarzt.
§10 Schlussbestimmungen
Die Vereinbarung tritt am … in Kraft.
Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Im Fall der Kündigung wirkt sie nach, bis sie durch eine neue Betriebsvereinbarung zu diesem Thema ersetzt wird.
Ort, Datum, Unterschriften
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