Muster-Betriebsvereinbarung zur Regelung des Verfahrens zur Mitarbeiterbeurteilung

14. Mai 2018

Im Rahmen von Arbeitsverhältnissen werden immer wieder Beurteilungen vorgenommen, mal versteckt, mal offen, mal unsystematisch und dann wieder auch in Form eines förmlichen abgestuften Beurteilungsverfahrens. Beobachten Sie als Betriebsrat etwaige Beurteilungen mit Argusaugen. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber im Zweifel auf, klare Beurteilungsgrundsätze zu erstellen. Unsere Muster-Betriebsvereinbarung wird Ihnen dabei helfen.

Beurteilungsgrundsätze

Zwischen der … (Name des Unternehmens), vertreten durch die Geschäftsleitung, und dem Betriebsrat der … (Name des Unternehmens), vertreten durch den Vorsitzenden, wird die folgende Betriebsvereinbarung zur Regelung des Verfahrens zur Mitarbeiterbeurteilung geschlossen:

Präambel

Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, in der Firma mithilfe des Beurteilungssystems ein modernes, strategisches und integrales Führungsinstrument zu implementieren, das zu einer fairen Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter führt.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter der Firma …, die länger als 12 Monate im Betrieb sind.

§ 2 Zielvereinbarung, Beurteilung

Alle Mitarbeiter werden jährlich beurteilt. Die Beurteilung findet im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche mit dem direkten Vorgesetzten statt. Das Gespräch ist bis zum 31.3. eines Jahres durchzuführen.

Die Beurteilung wird schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Bogen festgehalten. Dem Mitarbeiter ist der Termin für das Gespräch mindestens eine Woche im Voraus mitzuteilen.

§ 3 Beurteilungsbogen

Der Mitarbeiter wird anhand eines Beurteilungsbogens beurteilt. Dabei erhält er Noten von 1 bis 4. Ab der Note 3 haben sich Mitarbeiter und Vorgesetzter zu überlegen, wie die Leistung verbessert werden kann.

Beurteilt werden im Rahmen der sozialen Kompetenz die Teamfähigkeit, das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kunden, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten sowie die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr.

Bei der fachlichen Kompetenz werden folgende Aspekte beurteilt:

  • ggf. Zielerreichung,
  • Fortbildungs- und Lernbereitschaft,
  • Umsetzung von neu Erlerntem,
  • Anpassung an die geänderten betrieblichen Bedingungen,
  • Führungskompetenz.

§ 4 Beurteilungsprozess

In dem Mitarbeitergespräch werden sowohl die Leistungen des vergangenen Jahres beurteilt wie auch die Ziele für die kommenden Monate festgelegt.

Während des Geschäftsjahrs sollen alle 4 Monate Gespräche zwischen dem direkten Vorgesetzten und dem Mitarbeiter über die erzielten Fortschritte erfolgen.

Wird ersichtlich, dass keine Fortschritte gemacht werden, wird analysiert, ob der Stillstand aus dem Verhalten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers resultiert. Gegenmaßnahmen, beispielsweise Schulungen, werden in die Wege geleitet.

Der Vorgesetzte bespricht die Beurteilungsergebnisse mit dem Mitarbeiter. Der Mitarbeiter erhält Gelegenheit, sich abschließend zu äußern oder eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

§ 5 Inkrafttreten und Beendigung

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Die Betriebsvereinbarung kann einseitig durch Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende oder einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag zu jeder Zeit beendet werden.

Sie gilt dann bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden neuen Betriebsvereinbarung fort.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt.

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Ort, Datum

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Unterschrift Arbeitgeber

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Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)

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