Muster-Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit

16. Oktober 2023

Eine zukunftsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit wird eines Ihrer großen Themen in den kommenden Jahren sein. Denn eine gewisse Flexibilität ist in Zeiten schwankender Märkte und eines immer härteren Wettbewerbs für Ihren Arbeitgeber ein wichtiges Gut. Am besten schaffen Sie Rechtsklarheit, indem Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung schließen. Die häufigste Form der Arbeitszeitflexibilisierung ist weiterhin die Gleitzeit. Das Muster einer Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit finden Sie hier:

Muster-Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit

Zwischen der … (Name des Unternehmens), vertreten durch die Geschäftsleitung …,  und dem Betriebsrat der … (Name des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden …, wird folgende Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit geschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Vorliegende Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der … Für die Auszubildenden wurde eine abweichende Arbeitszeitregelung getroffen.

§ 2 Gleitende Arbeitszeit

Jeder Beschäftigte kann innerhalb der Bandbreite der Gleitzeit wählen, wann er die Arbeit aufnehmen und beenden möchte. Er ist lediglich verpflichtet, seine Pflichtarbeitszeit (Kernzeit) einzuhalten und die für den Abrechnungszeitraum festgelegte Sollarbeitszeit zu erbringen.

Falls es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, kann der Vorgesetzte an bis zu 5 Tagen monatlich Arbeitsbeginn und Arbeitsende außerhalb der Kernzeit anordnen. Außer in Notfällen bedarf es einer Ankündigung  mindestens 4 Tage vorher.

§ 3 Arbeitszeitrahmen

Die tägliche Bandbreite der Gleitzeit (Arbeitszeitrahmen) umfasst den Zeitraum zwischen 6 Uhr und 18 Uhr. Eine Anwesenheit im Betrieb außerhalb des Arbeitszeitrahmens ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich.

§ 4 Kernarbeitszeit

Die Kernarbeitszeit, in der die Arbeitnehmer verpflichtet sind, zu arbeiten, umfasst jeweils die Zeit zwischen spätestem Arbeitsbeginn um 8 Uhr und frühestem Arbeitsende um 15 Uhr.

Während der Pflichtarbeitszeit müssen alle Beschäftigten im Betrieb anwesend sein, sofern sie nicht krank, beurlaubt oder erlaubt abwesend sind. Jede Abwesenheit in der Kernarbeitszeit ist zu begründen. Persönliche Angelegenheiten sind so weit wie möglich während der Gleitzeit zu erledigen.

Eine gegenseitige Absprache innerhalb der Teams ist notwendig, damit sie auch außerhalb der Kernarbeitszeit während der gesamten Betriebszeit ansprechbar und funktionsfähig sind, also auch während der Gleitzeit.

§ 5 Sollarbeitszeit

Die tägliche Sollarbeitszeit beträgt 8 Stunden.

§ 6 Höchstarbeitszeit

Die tägliche Höchstarbeitszeit ist gesetzlich auf 8 Stunden begrenzt. Sie darf jedoch bis zu 10 Stunden dauern, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich, wöchentlich 48 Stunden, nicht überschritten werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Die vorliegende Betriebsvereinbarung sieht einen solchen kürzeren Ausgleichszeitraum vor, lässt also von Fall zu Fall eine tägliche individuelle Arbeitszeit von 10 Stunden zu.

§ 7 Mehrarbeit

Die Gleitzeit ist von der zu zahlenden Mehrarbeitszeit (Überstunden) streng zu trennen. Als zuschlagsfähige Arbeitszeit wird nur die Arbeitszeit vergütet, die vom Arbeitgeber oder dessen Beauftragten unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats angeordnet ist.

Mehrarbeit ist insoweit die Arbeitszeit, die über die für den Einzelnen zu diesem Zeitpunkt geltende individuelle wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht (z. B. sind Mehrarbeitszuschläge bei einer flexiblen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche ab der 41. sowie bei der flexiblen Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche ab der 21. Stunde zu bezahlen. Die Vergütung richtet sich nach … Arbeit an Samstagen ist grundsätzlich als Mehrarbeit zu bezahlen.

§ 8 Arbeitszeiterfassung

Alle Beschäftigten ausgenommen der leitenden Angestellten haben ihre konkrete Arbeitszeit zu erfassen. Das heißt, dass sie sich für die Pausen aus- und danach wieder einstempeln.

Für die Erfassung der Arbeitszeit nutzen die Beschäftigten die Gleitzeitanlage an den Eingängen.

§ 9 Ausgleichszeitraum

Die monatliche Differenz zwischen Iststunden und Sollstunden, gekürzt um eventuell angeordnete und zu bezahlende Überstunden, ergibt den monatlichen Gleitzeitsaldo in Form der Gleitzeitgutschrift oder Gleitzeitlastschrift. Er wird auf den nächsten Monat vorgetragen.

Ein Gleitzeitsaldo darf zu keinem Zeitpunkt auf mehr als 20 Stunden anwachsen. Verantwortlich dafür ist in erster Linie der jeweilige Arbeitnehmer, wobei die Personalabteilung die Arbeitszeitkonten monatlich prüft und die entsprechenden Auswertungen an die Mitarbeiter verschickt.

Zum Ausgleich eines Zeitguthabens ist es möglich, innerhalb eines Monats in Absprache mit dem Vorgesetzten über die betriebliche Vertretbarkeit bis zu … Tage zusammenhängend freizunehmen.

§ 10 Unterrichtung des Betriebsrats

Damit der Betriebsrat sich über den jeweiligen Stand der tatsächlichen Arbeitszeiten informieren kann, erhält er einmal monatlich einen Ausdruck der Arbeitszeitkonten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

§ 11 Schlussbestimmungen

Die Betriebsvereinbarung tritt am … in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende von beiden Parteien gekündigt werden. Nach einer Kündigung gilt sie allerdings bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung zu diesem Thema weiter.

Ort, Datum, Unterschriften

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