Muster-Betriebsvereinbarung zum E-Learning

15. Februar 2021

Zwischen der … (Name des Unternehmens), vertreten durch…,

und dem Betriebsrat der …, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden,

wird folgende Betriebsvereinbarung zum Thema E-Learning geschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Einführung und Anwendung von E-Learning im Unternehmen. Sie gilt für alle Arbeitnehmer des Betriebs, soweit sie dem Betriebsverfassungsgesetz unterfallen, sowie für den Einsatz eines Lernmanagementsystems.

§ 2 Begriff

E-Learning ist elektronisch unterstütztes Lernen. Zum E-Learning gehört jede Art der Weiterbildung und Qualifizierung, die ausschließlich bzw. maßgeblich durch elektronische Medien durchgeführt wird.

§ 3 Zielsetzung

Lebenslanges Lernen und Mitarbeiterqualifizierung sind sehr wichtig für das Unternehmen. Dem soll durch das E-Learning Rechnung getragen werden.

Das E-Learning soll in Kombination mit anderen bewährten Lernmethoden und optimierten Weiterbildungsabläufen der Verbesserung der betrieblichen Fort- und Weiterbildung dienen. Mit dem E-Learning werden im Unternehmen die folgenden Ziele verfolgt:

  • inhaltlich, zeitlich und räumlich flexibler Zugriff auf Bildungsangebote
  • schnelle und einfache Bereitstellung von Lernangeboten für große Zielgruppen
  • Verbesserung der Lerneffizienz und Qualifizierung

§ 4 Tests

Zur Überprüfung des Kenntnisstands können elektronische Tests in die Lerneinheiten integriert werden. Bei der Realisierung solcher Tests werden folgende Grundsätze beachtet:

  • Über Testergebnisse verfügen nur die Lernenden persönlich.
  • Die Speicherung von Testergebnissen auf zentralen Servern findet nicht statt.
  • Ein Reporting über E-Learning-Tests erfolgt ausschließlich in nicht personenbezogener Form.
  • Testergebnisse werden nur so lange gespeichert, wie das für den Lernprozess notwendig ist.

§ 5 Einsatzmöglichkeiten von E-Learning

Der Arbeitgeber wird nur geeignete Inhalte der Qualifizierung und Weiterbildung durch E-Learning anbieten. Die Geschäftsführung und der Betriebsrat prüfen die Eignung des Weiterbildungsangebots für das E-Learning gemeinsam. Dies gilt für eigene und für externe E-Learning-Angebote.

Geeignet für das E-Learning sind vor allem:

  • Qualifizierungen, die überwiegend auf Faktenlernen konzentriert sind
  • Weiterbildungsangebote zu Verhaltensthemen (z. B. Kommunikation, Verhalten am Arbeitsplatz)

§ 6 Lernzeit und Lernort

Das E-Learning findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Die für das E-Learning aufgewendete Zeit ist Arbeitszeit. Dies gilt unabhängig davon, wo der Arbeitnehmer die E-Learning-Angebote nutzt.

Durch das E-Learning dürfen die gesetzlichen und betrieblichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden.

§ 7 Kosten

Die Kosten für das E-Learning trägt der Arbeitgeber.

§ 8 Steuerung des Weiterbildungsprozesses

Zur Begleitung von E-Learning-Prozessen werden für die verschiedenen Inhalte Tutoren benannt. Die Teilnehmer des E-Learnings erhalten so qualifizierte Beratung und Begleitung.

§ 9 Einführung des E-Learnings

Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmern einen Katalog mit allen Angeboten zur klassischen Weiterbildung und zu E-Learning zur Verfügung stellen. Der Katalog umfasst sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Angebote.

Aus diesen Angeboten können die Mitarbeiter ihre Weiterbildung im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat auswählen.

§ 10 Zeitliche Lage des E-Learnings

Die Teilnahme am E-Learning-Programm ist im Hinblick auf die Arbeitszeit mit dem jeweiligen Vorgesetzten abzustimmen.

§ 11 Auswertung der Erfahrungen beim E-Learning

Nach Abschluss des ersten Jahres werden die Erfahrungen mit dem E-Learning durch eine anonyme Teilnehmerbefragung ausgewertet. Diese Befragung wird über den weiteren Einsatz des E-Learnings entscheiden.

§ 12 Inkrafttreten und Beendigung

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.

Sie kann von beiden Seiten durch Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende oder einvernehmlich durch Aufhebung zu jeder Zeit beendet werden.

Im Fall der Kündigung oder Beendigung gilt sie bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden neuen Betriebsvereinbarung fort.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ort, Datum, Unterschriften

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