Zwischen der … (Name des Unternehmens), vertreten durch…,
und dem Betriebsrat der …, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden,
wird folgende Betriebsvereinbarung zum Thema E-Learning geschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung regelt die Einführung und Anwendung von E-Learning im Unternehmen. Sie gilt für alle Arbeitnehmer des Betriebs, soweit sie dem Betriebsverfassungsgesetz unterfallen, sowie für den Einsatz eines Lernmanagementsystems.
§ 2 Begriff
E-Learning ist elektronisch unterstütztes Lernen. Zum E-Learning gehört jede Art der Weiterbildung und Qualifizierung, die ausschließlich bzw. maßgeblich durch elektronische Medien durchgeführt wird.
§ 3 Zielsetzung
Lebenslanges Lernen und Mitarbeiterqualifizierung sind sehr wichtig für das Unternehmen. Dem soll durch das E-Learning Rechnung getragen werden.
Das E-Learning soll in Kombination mit anderen bewährten Lernmethoden und optimierten Weiterbildungsabläufen der Verbesserung der betrieblichen Fort- und Weiterbildung dienen. Mit dem E-Learning werden im Unternehmen die folgenden Ziele verfolgt:
- inhaltlich, zeitlich und räumlich flexibler Zugriff auf Bildungsangebote
- schnelle und einfache Bereitstellung von Lernangeboten für große Zielgruppen
- Verbesserung der Lerneffizienz und Qualifizierung
§ 4 Tests
Zur Überprüfung des Kenntnisstands können elektronische Tests in die Lerneinheiten integriert werden. Bei der Realisierung solcher Tests werden folgende Grundsätze beachtet:
- Über Testergebnisse verfügen nur die Lernenden persönlich.
- Die Speicherung von Testergebnissen auf zentralen Servern findet nicht statt.
- Ein Reporting über E-Learning-Tests erfolgt ausschließlich in nicht personenbezogener Form.
- Testergebnisse werden nur so lange gespeichert, wie das für den Lernprozess notwendig ist.
§ 5 Einsatzmöglichkeiten von E-Learning
Der Arbeitgeber wird nur geeignete Inhalte der Qualifizierung und Weiterbildung durch E-Learning anbieten. Die Geschäftsführung und der Betriebsrat prüfen die Eignung des Weiterbildungsangebots für das E-Learning gemeinsam. Dies gilt für eigene und für externe E-Learning-Angebote.
Geeignet für das E-Learning sind vor allem:
- Qualifizierungen, die überwiegend auf Faktenlernen konzentriert sind
- Weiterbildungsangebote zu Verhaltensthemen (z. B. Kommunikation, Verhalten am Arbeitsplatz)
§ 6 Lernzeit und Lernort
Das E-Learning findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Die für das E-Learning aufgewendete Zeit ist Arbeitszeit. Dies gilt unabhängig davon, wo der Arbeitnehmer die E-Learning-Angebote nutzt.
Durch das E-Learning dürfen die gesetzlichen und betrieblichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden.
§ 7 Kosten
Die Kosten für das E-Learning trägt der Arbeitgeber.
§ 8 Steuerung des Weiterbildungsprozesses
Zur Begleitung von E-Learning-Prozessen werden für die verschiedenen Inhalte Tutoren benannt. Die Teilnehmer des E-Learnings erhalten so qualifizierte Beratung und Begleitung.
§ 9 Einführung des E-Learnings
Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmern einen Katalog mit allen Angeboten zur klassischen Weiterbildung und zu E-Learning zur Verfügung stellen. Der Katalog umfasst sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Angebote.
Aus diesen Angeboten können die Mitarbeiter ihre Weiterbildung im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat auswählen.
§ 10 Zeitliche Lage des E-Learnings
Die Teilnahme am E-Learning-Programm ist im Hinblick auf die Arbeitszeit mit dem jeweiligen Vorgesetzten abzustimmen.
§ 11 Auswertung der Erfahrungen beim E-Learning
Nach Abschluss des ersten Jahres werden die Erfahrungen mit dem E-Learning durch eine anonyme Teilnehmerbefragung ausgewertet. Diese Befragung wird über den weiteren Einsatz des E-Learnings entscheiden.
§ 12 Inkrafttreten und Beendigung
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.
Sie kann von beiden Seiten durch Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende oder einvernehmlich durch Aufhebung zu jeder Zeit beendet werden.
Im Fall der Kündigung oder Beendigung gilt sie bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden neuen Betriebsvereinbarung fort.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ort, Datum, Unterschriften
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