Rückkehrgespräche richtig organisieren
Zwischen dem Arbeitgeber … und dem Betriebsrat wird folgende Betriebsvereinbarung zur Einführung von Rückkehrgesprächen nach Arbeitsunfähigkeit geschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten im Betrieb.
§ 2 Ziele
Ziel des Rückkehrgesprächs ist es, dem aus einer Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit zurückkehrenden Mitarbeiter die Arbeitsaufnahme zu erleichtern. Dazu wird in diesem Gespräch über die Geschehnisse im Betrieb und am Arbeitsplatz während seiner Abwesenheit informiert.
Zudem soll erforscht werden, ob die Ursache der Arbeitsunfähigkeit innerhalb des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz zu suchen ist.
Die Arbeitssituation, die Tätigkeit, das Vorgesetztenverhalten und das Gruppenklima werden angesprochen. Im Rückkehrgespräch soll deutlich werden, dass der Kollege als Mensch vermisst wurde, und nicht seine Arbeitskraft. Mit den Rückkehrgesprächen werden folgende Ziele verfolgt:
- Rückmeldung im Unternehmen, um die Wiederaufnahme der Arbeit zu gewährleisten und anzuzeigenFörderung des Interesses für Geschehnisse am Arbeitsplatz während der Abwesenheit u Information über Sondervorkommnisse während der Abwesenheit Erleichterung der Arbeitsaufnahme, Reintegration ins Team Sicherstellung der Einsatzfähigkeit
§ 3 Gesprächsführung
Das Rückkehrgespräch wird nur nach einer Abwesenheit von … Tagen/Wochen wegen Arbeitsunfähigkeit geführt. Es findet zwischen dem Vorgesetzten und dem Beschäftigten statt. Der Betriebsrat nimmt an dem Gespräch teil, es sei denn, dass der Beschäftigte sich ausdrücklich gegen die Teilnahme ausspricht.
Die Gesprächspartner tauschen sich in einem fairen, vertrauensvollen und offenen Klima aus. Es ist daher unbedingt notwendig, dass der Gesprächsinhalt von den Gesprächspartnern streng vertraulich behandelt wird. Die Gesprächsführer werden von dem Arbeitgeber auf ihre Verschwiegenheitspflicht hingewiesen und entsprechend verpflichtet.
§ 4 Schulung der Vorgesetzten
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Vorgesetzte und Führungskräfte in der Lage sind, die Gespräche nach den in dieser Betriebsvereinbarung genannten Grundsätzen zu führen. Dafür ist die hierzu erforderliche Kompetenz der Führungskräfte und Vorgesetzten zu schulen, soweit diese noch nicht in angemessener Weise in der Führung von Rückkehrgesprächen geschult worden sind.
§ 5 Dokumentation
Rückkehrgespräche werden vom Gesprächsführer protokolliert. Der Beschäftigte erhält am Ende des Gesprächs das Protokoll zur Prüfung. Nach der Prüfung und ggf. Verbesserung unterzeichnet der Vorgesetzte das Protokoll. Der Arbeitnehmer erhält eine Kopie des Protokolls für seine eigene Dokumentation.
§ 6 Verwertung der Ergebnisse
Die Erkenntnisse aus dem Gespräch werden genutzt, um am konkreten Arbeitsplatz gesundheitsfördernde Maßnahmen durchzuführen. Eine Weitergabe der Erkenntnisse an den Amtsarzt oder andere Stellen ist nur mit Zustimmung des Beschäftigten erlaubt.
§ 7 Präventionsgespräche
Präventionsgespräche sind Gespräche, die zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern aufgrund häufiger Fehlzeiten geführt werden. Mögliche Probleme sollen so gemeinsam erkannt, analysiert und gelöst werden. Arbeitgeber und Betriebsrat werden zusammen einheitliche Grundsätze erarbeiten, die ein transparentes Verfahren und einen fairen einheitlichen Umgang mit krankheitsbedingten Abwesenheiten für sämtliche Mitarbeiter sicherstellen.
§ 8 Rechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat wird durch den Arbeitgeber frühzeitig und umfassend über alle Maßnahmen der Gesundheitsförderung bereits im Planungsstadium informiert. Dabei werden ihm alle schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Betroffene dem widerspricht. Zudem hat der Betriebsrat das Recht, sich an allen Planungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu beteiligen und mit den zuständigen Personen zu beraten.
§ 9 Schlussbestimmungen
Die Betriebsvereinbarung tritt am … in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung wirkt sie nach.
Ort, Datum
Unterschriften
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