Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

01. Mai 2020

Diese Muster-Vereinbahrung hilft Ihnen die Kurzarbeit richtig in Ihrem Unternehmen zu regeln.

Kurzarbeit

Zwischen der … (Name des Unternehmens), vertreten durch die Geschäftsleitung …, und dem Betriebsrat der … (Name des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden, wird folgende Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit geschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Die Betriebsvereinbarung gilt räumlich für die Betriebsabteilungen … Persönlich sind von dieser Vereinbarung alle Arbeitnehmer der genannten Abteilungen einschließlich der Auszubildenden erfasst.

§ 2 Anlässe für Kurzarbeit

Kurzarbeit darf nur eingeführt werden, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen (etwa ein Mangel an Aufträgen oder Rohstoffen) oder aber auch der Veränderung der betrieblichen Struktur basieren. Zudem muss der Arbeitsausfall vorübergehend sein. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alles zu versuchen, um den Arbeitsausfall abzuwenden.

§ 3 Information des Betriebsrats

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und unverzüglich über den Anlass der Kurzarbeit, Beginn und Ende der Kurzarbeit, davon betroffene Abteilungen und Arbeitnehmer, den Umfang der Arbeitszeitreduzierung und die Lage der reduzierten Arbeitszeiten informieren.

Darüber hinaus wird der Betriebsrat wöchentlich von der Geschäftsleitung über die Entwicklung des Auftragsstands informiert.

§ 4 Beginn der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit beginnt an dem Tag bzw. in der Schicht nach dem die Kurzarbeit auslösenden Ereignis.

§ 5 Ende der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit endet an dem Tag bzw. in der Schicht, in der der Produktionsablauf wieder gesichert, die behördliche Maßnahme wieder aufgehoben oder der Störfall wieder beseitigt ist. In allen anderen Fällen endet die Kurzarbeit zum geplanten Zeitpunkt. Der Beginn und das Ende der Kurzarbeit werden dann in einer gesonderten Anlage zu dieser Betriebsvereinbarung vereinbart.

§ 6 Vorzeitige Beendigung

Sollte sich die Auftragslage überraschend wesentlich verbessern, wird die Kurzarbeit vorzeitig beendet. Dies bedarf der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats. Über eine eventuelle Verlängerung der Kurzarbeit ist mit dem Betriebsrat eine neue Vereinbarung zu schließen. Den Arbeitnehmern ist die Verlängerung der Kurzarbeit umgehend bekannt zu geben.

§ 7 Zahlung von Kurzarbeitergeld

Die Geschäftsleitung stellt bei der örtlichen Agentur für Arbeit die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird vom Betrieb ausgezahlt, nachdem die Agentur für Arbeit die Leistungen erbracht hat.

Die Agentur für Arbeit prüft zunächst, ob die Lage am Arbeitsmarkt es erfordert, die Arbeitnehmer besser in befristete oder unbefristete andere Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Diese Vermittlung ist grundsätzlich vorrangig. Der Arbeitgeber muss deshalb die Zeit der Vermittlung einkalkulieren und dafür sorgen, dass die Entgeltfortzahlung an die Mitarbeiter für diese Zeit gesichert ist. Wird Kurzarbeitergeld gewährt, prüft der Arbeitgeber, ob er eine Vorfinanzierung übernehmen kann.

Überstunden werden während der Kurzarbeit weder geleistet noch vergütet.

§ 8 Teilnahme an Gesprächen

Der Betriebsrat nimmt an allen Gesprächen des Arbeitgebers mit der Agentur für Arbeit teil. Die gleichen Unterlagen und Erklärungen, die sie erhält, werden dem Betriebsrat in Kopie zur Verfügung gestellt.

§ 9 Zeitausgleich

Für die reduzierte oder ausfallende Arbeitszeit wird als Ausgleich, soweit vorhanden, ein Zeitguthaben in Form von Gleitzeittagen oder geleisteter und noch nicht abgerechneter Mehrarbeitsstunden herangezogen, die einschließlich etwaiger Zuschläge als Vorarbeit gelten.

§ 10 Kündigungen

Betriebsbedingte Kündigungen werden in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Beendigung der Kurzarbeit und während der Kurzarbeit nicht ausgesprochen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Wirkung zum … in Kraft. Sie kann beiderseits mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum …

Die Betriebsvereinbarung entfaltet Nachwirkung.

Ort, Datum, Unterschriften

Downloads zum Thema

Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.