Muster-Betriebsvereinbarung: Betriebliche Ausbildung

26. Juli 2023

Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres im August oder September sind – wie in den vergangenen Jahren – noch viele Ausbildungsplätze unbesetzt. Für Jugendliche und junge Erwachsene bietet das grundsätzlich die besten Chancen auf einen guten Ausbildungsplatz. Für Arbeitgeber bedeutet es, dass sie den Auszubildenden etwas bieten müssen. Vor allem sind sie mehr denn je gefordert, die Rechte der Auszubildenden zu wahren.

Muster-Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Ausbildung

Zwischen der ______________ (Name des Arbeitgebers), vertreten durch die Geschäftsleitung _______________, und dem Betriebsrat der ______________ (Name des Arbeitgebers), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden ______________, wird die folgende Betriebsvereinbarung über die betriebliche Ausbildung geschlossen:

Präambel

Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, im Betrieb ein fundiertes Ausbildungssystem zu implementieren und damit ein sehr gutes Ausbildungsergebnis zu sichern.

§ 1 Geltungsbereich

Die Betriebsvereinbarung gilt für alle gewerblichen, kaufmännischen und technischen Auszubildenden im Sinne des Berufs­bildungsgesetzes des Unternehmens.

§ 2 Grundsätze

Der Ausbildende verpflichtet sich, jedem Auszubildenden zu Beginn der Berufsausbildung einen Ausbildungsrahmenplan z. B. der Industrie- und Handelskammer zu übergeben und diesen mit ihm zu besprechen. Parallel dazu wird auch ein zeitlich und sachlich gegliederter Ausbildungsplan ausgehändigt und besprochen.

Die erfolgreiche Berufsausbildung im fachlichen und überfach­lichen Bereich soll sichergestellt werden. Priorität 1 hat das Er­reichen des Ausbildungsziels. Es soll eine qualifizierte berufliche Tätigkeit vermittelt werden, die eigenverantwortlich ausgeübt werden kann.

Neben den fachlichen werden dem Auszubildenden im Rahmen der Ausbildung auch soziale Kompetenzen vermittelt.

Die Sicherstellung dieser Ziele erfolgt durch Kontrollen des Ausbildungsstands und Förderung der Qualifikation. Die Lern- und Qualifikationsziele sind im betrieblichen Ausbildungsplan für die einzelnen Ausbildungsabschnitte festgelegt.

§ 3 Entwicklungsgespräche

Alle 2 Monate werden Entwicklungsgespräche geführt und aktuelle Arbeitsergebnisse ausgewertet. Ziel ist es, dass jede Partei ersehen kann, wo noch nachgeholfen werden muss.

Der Auszubildende hat jederzeit das Recht, eine Stellungnahme zum Entwicklungsgespräch oder zu seiner Ausbildung zur Personalakte zu geben. Auf diese Stellungnahme wird der Ausbildende binnen 2 Wochen reagieren. § 84 Betriebsverfassungsgesetz (Beschwerderecht) ist hiervon nicht berührt.

§ 4 Beurteilungsgrundlage

Der Ausbildende arbeitet mit Qualifikations- und Förderbogen. Je­der Ausbildungsabschnitt wird auf diesen Bogen festgehalten und beurteilt.

Die Auszubildenden werden vor Beginn der Ausbildung über die Grundsätze und das Verfahren des Qualifikations- und Förderbo­gens unter Beteiligung des Betriebsrats (bzw. Ausschusses für Berufsbildung) und der Jugend- und Auszubildendenvertretung informiert. Ein Bogen wird mit ihnen beispielhaft durchgegangen.

§ 5 Veränderungen im Ausbildungsablauf

Sollten Veränderungen im Ausbildungsablauf die Formulierung ergänzender Ausbildungsziele notwendig machen, bedarf es hierzu der Zustimmung des Betriebsrats.

§ 6 Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte

Alle Ausbildenden, Ausbildungsbeauftragte und direkten Ansprechpartner der Auszubildenden sind dem Betriebsrat zu benennen. Diese benannten Personen treffen sich alle 2 Monate, um den Status der Ausbildungen zu besprechen und ggf. erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

§ 7 Fachliche und pädagogische Betreuung der Auszubildenden

Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, sollen nur so viele Auszubildende eingestellt werden, dass die fachliche und pädagogische Betreuung der jungen Menschen nicht leidet.

§ 8 Fördermaßnahmen

Wurde das Lernziel nur teilweise erreicht, müssen von der Ausbildungsleitung unter Beteiligung des Betriebsrats Maßnahmen zur Förderung eingeleitet werden. Dies kann etwa durch interne oder externe Nachhilfestunden gesichert werden.

§ 9 Aufbewahrung Förderbogen

Die Qualifikations- und Förderbogen werden bis zur Beendigung der Ausbildung aufbewahrt und unmittelbar nach Erreichen des Ausbildungsziels vernichtet.

§ 10 Inkrafttreten und Kündigung

Diese Betriebsvereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.

Im Fall der Kündigung gilt sie bis zum Abschluss einer neuen Regelung zu diesem Thema fort.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung un­wirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übri­gen Bestimmungen nicht berührt.

Die Parteien nehmen dann unverzüglich Verhandlungen auf, um die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen.

Ort, Datum, Unterschriften

Downloads zum Thema

Betriebliche Ausbildung
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.