Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres im August oder September sind – wie in den vergangenen Jahren – noch viele Ausbildungsplätze unbesetzt. Für Jugendliche und junge Erwachsene bietet das grundsätzlich die besten Chancen auf einen guten Ausbildungsplatz. Für Arbeitgeber bedeutet es, dass sie den Auszubildenden etwas bieten müssen. Vor allem sind sie mehr denn je gefordert, die Rechte der Auszubildenden zu wahren.
Muster-Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Ausbildung
Zwischen der ______________ (Name des Arbeitgebers), vertreten durch die Geschäftsleitung _______________, und dem Betriebsrat der ______________ (Name des Arbeitgebers), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden ______________, wird die folgende Betriebsvereinbarung über die betriebliche Ausbildung geschlossen:
Präambel
Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, im Betrieb ein fundiertes Ausbildungssystem zu implementieren und damit ein sehr gutes Ausbildungsergebnis zu sichern.
§ 1 Geltungsbereich
Die Betriebsvereinbarung gilt für alle gewerblichen, kaufmännischen und technischen Auszubildenden im Sinne des Berufsbildungsgesetzes des Unternehmens.
§ 2 Grundsätze
Der Ausbildende verpflichtet sich, jedem Auszubildenden zu Beginn der Berufsausbildung einen Ausbildungsrahmenplan z. B. der Industrie- und Handelskammer zu übergeben und diesen mit ihm zu besprechen. Parallel dazu wird auch ein zeitlich und sachlich gegliederter Ausbildungsplan ausgehändigt und besprochen.
Die erfolgreiche Berufsausbildung im fachlichen und überfachlichen Bereich soll sichergestellt werden. Priorität 1 hat das Erreichen des Ausbildungsziels. Es soll eine qualifizierte berufliche Tätigkeit vermittelt werden, die eigenverantwortlich ausgeübt werden kann.
Neben den fachlichen werden dem Auszubildenden im Rahmen der Ausbildung auch soziale Kompetenzen vermittelt.
Die Sicherstellung dieser Ziele erfolgt durch Kontrollen des Ausbildungsstands und Förderung der Qualifikation. Die Lern- und Qualifikationsziele sind im betrieblichen Ausbildungsplan für die einzelnen Ausbildungsabschnitte festgelegt.
§ 3 Entwicklungsgespräche
Alle 2 Monate werden Entwicklungsgespräche geführt und aktuelle Arbeitsergebnisse ausgewertet. Ziel ist es, dass jede Partei ersehen kann, wo noch nachgeholfen werden muss.
Der Auszubildende hat jederzeit das Recht, eine Stellungnahme zum Entwicklungsgespräch oder zu seiner Ausbildung zur Personalakte zu geben. Auf diese Stellungnahme wird der Ausbildende binnen 2 Wochen reagieren. § 84 Betriebsverfassungsgesetz (Beschwerderecht) ist hiervon nicht berührt.
§ 4 Beurteilungsgrundlage
Der Ausbildende arbeitet mit Qualifikations- und Förderbogen. Jeder Ausbildungsabschnitt wird auf diesen Bogen festgehalten und beurteilt.
Die Auszubildenden werden vor Beginn der Ausbildung über die Grundsätze und das Verfahren des Qualifikations- und Förderbogens unter Beteiligung des Betriebsrats (bzw. Ausschusses für Berufsbildung) und der Jugend- und Auszubildendenvertretung informiert. Ein Bogen wird mit ihnen beispielhaft durchgegangen.
§ 5 Veränderungen im Ausbildungsablauf
Sollten Veränderungen im Ausbildungsablauf die Formulierung ergänzender Ausbildungsziele notwendig machen, bedarf es hierzu der Zustimmung des Betriebsrats.
§ 6 Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte
Alle Ausbildenden, Ausbildungsbeauftragte und direkten Ansprechpartner der Auszubildenden sind dem Betriebsrat zu benennen. Diese benannten Personen treffen sich alle 2 Monate, um den Status der Ausbildungen zu besprechen und ggf. erforderliche Maßnahmen einzuleiten.
§ 7 Fachliche und pädagogische Betreuung der Auszubildenden
Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, sollen nur so viele Auszubildende eingestellt werden, dass die fachliche und pädagogische Betreuung der jungen Menschen nicht leidet.
§ 8 Fördermaßnahmen
Wurde das Lernziel nur teilweise erreicht, müssen von der Ausbildungsleitung unter Beteiligung des Betriebsrats Maßnahmen zur Förderung eingeleitet werden. Dies kann etwa durch interne oder externe Nachhilfestunden gesichert werden.
§ 9 Aufbewahrung Förderbogen
Die Qualifikations- und Förderbogen werden bis zur Beendigung der Ausbildung aufbewahrt und unmittelbar nach Erreichen des Ausbildungsziels vernichtet.
§ 10 Inkrafttreten und Kündigung
Diese Betriebsvereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
Im Fall der Kündigung gilt sie bis zum Abschluss einer neuen Regelung zu diesem Thema fort.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien nehmen dann unverzüglich Verhandlungen auf, um die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen.
Ort, Datum, Unterschriften
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