Immer seltener arbeiten Beschäftigte eine fest vereinbarte Stundenzahl pro Tag mit fixer Anfangszeit und festgelegtem Arbeitsende. Denn die Arbeitgeber setzen mehr und mehr auf flexible Arbeitszeitmodelle. Das sollten Sie als Betriebsrat grundsätzlich unterstützen. Schließlich können Sie und Ihre Kollegen Familie und Beruf bzw. Privates und Arbeit besser miteinander vereinbaren, wenn Sie flexibel arbeiten können. Setzt Ihr Arbeitgeber auf motivierte, zuverlässige und zufriedene Mitarbeiter, sollte er deshalb nicht länger zögern.
Muster-Betriebsvereinbarung
Datenschutz bei Gleitzeit
Zwischen dem Arbeitgeber …, vertreten durch …, und dem Betriebsrat der …, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n), wird die folgende Betriebsvereinbarung über die Gewährleistung des Datenschutzes bei Gleitzeit geschlossen:
Präambel
Ziel dieser Betriebsvereinbarung und der Parteien ist es sicherzustellen, dass der Datenschutz auch im Hinblick auf die Arbeitszeiterfassung, insbesondere die für die Mehrheit der Arbeitnehmer geltende Gleitzeit, stets eingehalten wird.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer des Betriebs …, die in Gleitzeit tätig sind. Das sind alle Beschäftigten, deren Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung aufweist.
Ausgenommen von der Geltung dieser Betriebsvereinbarung sind die leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz.
§ 2 Verwendetes System
Zur Zeiterfassung im Rahmen der Gleitzeit wird das System … eingesetzt. Dieses ist auf dem Rechner … installiert.
§ 3 Systembetreuung
Die Systembetreuung erfolgt ausschließlich durch Angehörige der EDV-Abteilung.
§ 4 Zugang zum Rechner und zu den Zeiterfassungsdaten
Der Raum, in dem der Rechner aufgestellt wird, ist durch eine abschließbare Tür zu sichern. Den Schlüssel dafür hat lediglich der aktuell mit der Bearbeitung der Gleitzeitdaten beschäftigte Arbeitnehmer. Im Fall seiner Abwesenheit hat sein Vertreter den Schlüssel.
Anderen Personen ist der Aufenthalt in diesem Raum nur ausnahmsweise aus dringenden Gründen erlaubt. Dies gilt nicht für das Reinigungspersonal.
§ 5 Systemkonfiguration
Das Gleitzeiterfassungssystem ist so einzurichten, dass nur diejenigen Zeiterfassungsdaten eines Beschäftigten aufgerufen und auf einem Bildschirm sichtbar gemacht werden können, die zur Bearbeitung der Daten eines bestimmten Tages erforderlich sind. Auf alle anderen Daten darf nicht zugegriffen werden können.
Alle personenbezogenen Daten im System, die länger als 6 Monate gespeichert sind, werden automatisch gelöscht.
§ 6 Ausgabeprotokollierung
Jeglicher Ausdruck von Zeiterfassungsdaten ist zu protokollieren. Eine Kopie der Gesamtauflistung von Ausdrucken wird dem Betriebsrat monatlich übergeben.
Die Ausgabe der Protokolle über den Ausdruck von Zeiterfassungsdaten wird vom Referat kontrolliert, das für die Fragen des Datenschutzes zuständig ist. Erst nach dessen Prüfung können die Protokolldaten gelöscht werden.
§ 7 Daten
Gespeichert werden nur die Namen der Mitarbeiter sowie die Zeitpunkte ihrer Ein- und Ausbuchung, die für die Erfassung und Abrechnung der Arbeitszeit notwendig sind. Andere Daten werden nicht erfasst und gespeichert.
§ 8 Datensicherung
Die Datensicherung erfolgt auf externen Datenspeichern, die in einem verschlossenen Schrank vor unbefugtem Zugriff zu schützen sind. Es erfolgt eine Tagessicherung.
§ 9 Schlussvorschriften
Sollte eine in dieser Betriebsvereinbarung enthaltene Regelung unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Die Wirkung der Betriebsvereinbarung bleibt davon unberührt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Betriebsvereinbarung kann durch eine entsprechende schriftliche Erklärung mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Im Fall einer Kündigung gilt sie allerdings bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zu diesem Thema fort.
Ort, Datum …
Unterschrift Arbeitgeber
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)
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