Mit der folgenden Checkliste können Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen helfen, schnell zu prüfen, ob sie einen Anspruch auf Teilzeitarbeit bzw. die sogenannte Brückenteilzeit (zeitlich befristete Teilzeit) haben:
Checkliste: Wann Ihre Kollegen einen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben
- Das Beschäftigungsverhältnis mit dem an Teilzeit interessierten Kollegen besteht seit mehr als 6 Monaten.
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer (unbefristete Arbeitszeitverringerung, § 9a KSchG) bzw. mehr als 45 Arbeitnehmer (befristete Arbeitszeitverringerung).
- Im Hinblick auf die befristete Arbeitszeitverringerung ist das Soll nicht überschritten (in einem Unternehmen mit bis zu 200 Arbeitnehmern muss nur einem von 15 Arbeitnehmern diese Art der Teilzeit gewährt werden).
- Der Kollege hat den Antrag auf Teilzeitarbeit 3 Monate vor dem Beginn der Verringerung der Wochenarbeitszeit gestellt.
- Ihr Arbeitgeber kann dem Antrag keine betrieblichen Gründe entgegenhalten.
- Der Kollege hat in den vergangenen 2 Jahren keinen Antrag auf unbefristete bzw. im vergangenen Jahr keinen Antrag auf befristete Teilzeitarbeit gestellt. Gleiches gilt 2 Jahre, nachdem eine befristete oder unbefristete Arbeitszeitverringerung aus betrieblichen Gründen abgelehnt wurde.
- Kann Ihr Kollege alle Fragen mit Ja beantworten, kann Ihr Arbeitgeber das Teilzeitgesuch sehr wahrscheinlich nicht erfolgreich ablehnen.
Downloads zum Thema
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben
Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!

Experten befragen
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!