Checkliste So prüfen Sie, ob Sie richtig angehört wurden
- Die Anhörung enthält alle notwendigen Personaldaten des Kollegen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort.
- Die Anhörung enthält alle notwendigen Sozialdaten des Kollegen: Beginn des Arbeitsverhältnisses, Lebensalter, Familienstand, Unterhaltspflichten, Alter der Kinder, im Fall einer Schwerbehinderung hat das zuständige Integrationsamt der Kündigung am … zugestimmt, Angaben zu einem eventuellen Sonderkündigungsschutz.
- Die Art der geplanten Kündigung ist genannt: ordentlich/außerordentlich, Kündigung geplant zum …, Kündigungsfristen.
- Der Kündigungsgrund ist umfassend dargelegt: abhängig von der Art der Kündigung die ausführliche Darstellung des Hergangs, Vorlage erteilter Abmahnungen, bei krankheitsbedingten Kündigungen sind die Krankheitszeiten nach genauen Zeiträumen angegeben, bei betriebsbedingten Kündigungen ist die unternehmerische Entscheidung ausführlich begründet, Informationen zu weggefallenen Arbeitsplätzen, vergleichbaren Arbeitnehmern und Sozialdaten sowie eventuellen Änderungsangeboten sind enthalten.
- Die Anhörung enthält Angaben zur Tätigkeit des Arbeitnehmers: Beruf/Ausbildung, Tätigkeit im Betrieb, Abteilung.
- Ihr Arbeitgeber muss die Kündigung Ihnen gegenüber im Rahmen der Anhörung hinreichend plausibel erörtert haben. Nur wenn Sie die einzelnen Punkte mit Ja beantworten können, hat er Ihnen alle notwendigen Angaben mitgeteilt. Falls Angaben fehlen oder die Begründung nicht nachvollziehbar ist, bohren Sie nach und verlangen Sie Beweise.
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12/2019 VNR AG
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