Bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gibt es für Sie einiges zu beachten. Die folgende Checkliste gibt Ihnen die Möglichkeit, noch einmal genau zu überprüfen, ob Sie als Betriebsrat beim Thema JAV up to date sind.
Sind Sie beim Thema JAV up to date?
- Sie haben geprüft, ob die Voraussetzungen für die Wahl einer JAV vorliegen? 1. Mindestanzahl von 5 jugendlichen Arbeitnehmern 2. Existenz des Betriebsrats
- Sie kennen die Aufgaben der JAV: – Maßnahmen bei Ihnen beantragen, die den jungen Arbeitnehmern nutzen – Fragen zur Übernahme von jungen Arbeitnehmern und Auszubildenden klären – Anregungen von Jugendlichen entgegennehmen und je nach Situation auf Erledigung bei Ihnen hinwirken
- Sie wissen, dass die JAV praktisch keine Mitbestimmungsrechte hat. Sie ist vielmehr verpflichtet, in entsprechenden Angelegenheiten bei Ihnen als Betriebsrat darauf hinzuwirken, dass die Belange der jungen Arbeitnehmer und Auszubildenden ausreichend berücksichtigt werden.
- Sie haben sich für die Durchführung von Sprechstunden der JAV eingesetzt. Sie wissen, dass die Sprechstunden während der Arbeitszeit durchgeführt werden können, wenn in Ihrem Betrieb mehr als 50 jugendliche Beschäftigte tätig sind.
- Sie sind über die Schulungsansprüche der JAV-Mitglieder informiert (einmaliger Anspruch auf 3- bzw. 4-wöchige Schulungen sowie regelmäßiger Weiterbildungsanspruch im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG).
- Sie haben die JAV-Mitglieder, die als Auszubildende in Ihrem Betrieb tätig sind, über ihren Übernahmeanspruch informiert.
- Sie wissen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der JAV besonderen Kündigungsschutz genießen.
- Bei Punkten, die Sie nicht abhaken konnten, sollten Sie nachbessern bzw. sich informieren. Dann steht einem guten Start der JAV nichts mehr im Weg.
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