Checkliste: Kündigung von Auszubildenden
- Hat Ihr Arbeitgeber eine schriftliche Kündigungserklärung abgegeben und diese eigenhändig unterzeichnet?
- Wenn ein Bevollmächtigter kündigen soll: Ist sichergestellt, dass dem Kündigungsschreiben eine Vollmacht beigefügt war?
- Ist die Kündigung zugestellt worden? Kann die Zustellung bewiesen werden?
- Hat Ihr Arbeitgeber berücksichtigt, dass eine außerordentliche Kündigung binnen 2 Wochen ausgesprochen werden muss?
- Genießt der zu kündigende Auszubildende besonderen Kündigungsschutz?
- Sind Sie als Betriebsrat angehört worden?
- Wurden Ihnen die Personaldaten mitgeteilt? Also: Name, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung etc.?
- Wurden Ihnen andere besondere Umstände mitgeteilt? Beispielsweise: Krankheit infolge eines Arbeitsunfalls, Krankheit infolge einer gesundheitsgefährdenden Tätigkeit, Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger, Höhe des Ehegatteneinkommens, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, anderer Kündigungsschutz, Eigenschaft als Alleinerziehender?
- Kennen Sie den Zeitpunkt der Kündigung?
- Kennen Sie die Kündigungsart sowie den Kündigungsgrund? Handelt es sich um einen triftigen Kündigungsgrund?
Haben Sie alle Fragen mit Ja beantwortet, ist eine Kündigung möglich.
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