Auszubildenden darf nach der Probezeit nur außerordentlich gekündigt werden. Mit der Checkliste können Sie prüfen, ob die vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung einer Ihrer Kolleginnen oder eines Kollegen in der Ausbildung durch Ihren Arbeitgeber möglich ist.
Checkliste: Kündigung von Auszubildenden
- Hat Ihr Arbeitgeber eine schriftliche Kündigungserklärung abgegeben und diese eigenhändig unterzeichnet?
- Wenn ein Bevollmächtigter kündigen soll: Ist sichergestellt, dass dem Kündigungsschreiben eine Vollmacht beigefügt war?
- Ist die Kündigung zugestellt worden? Kann die Zustellung bewiesen werden?
- Hat Ihr Arbeitgeber berücksichtigt, dass einem Azubi nach der Probezeit nur außerordentlich gekündigt werden kann und die Kündigung binnen 2 Wochen ausgesprochen werden muss?
- Genießt der zu kündigende Auszubildende besonderen Kündigungsschutz?
- Sind Sie als Betriebsrat angehört worden?
- Wurden Ihnen die Personaldaten mitgeteilt? Also: Name, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung etc.?
- Wurden Ihnen andere besondere Umstände mitgeteilt? Beispielsweise Besonderheiten im Zusammenhang mit der Ausbildung sowie eine mögliche schwere Pflichtverletzung, die die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses ausschließt?
- Kennen Sie den Zeitpunkt der Kündigung?
- Kennen Sie den Kündigungsgrund? Handelt es sich um einen triftigen Kündigungsgrund?
Haben Sie alle Fragen mit Ja beantwortet, kann eine Kündigung möglich sein.
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