Als Betriebsrat sind Sie auch zur Kündigung eines Auszubildenden anzuhören. Hier sind Sie ebenfalls gefragt, wenn die Kündigung während der Probezeit stattfindet. Die wichtigsten Voraussetzungen finden Sie in der folgenden Checkliste.
Kündigung von Auszubildenden
- Hat Ihr Arbeitgeber eine schriftliche Kündigungserklärung abgegeben und diese eigenhändig unterzeichnet?
- Wenn ein Bevollmächtigter kündigen soll: Ist sichergestellt, dass dem Kündigungsschreiben eine Vollmacht beigefügt war?
- Ist die Kündigung zugestellt worden? Kann die Zustellung bewiesen werden?
- Hat Ihr Arbeitgeber berücksichtigt, dass eine außerordentliche Kündigung binnen 2 Wochen ausgesprochen werden muss?
- Genießt der zu kündigende Auszubildende besonderen Kündigungsschutz?
- Sind Sie als Betriebsrat angehört worden?
- Wurden Ihnen die Personaldaten mitgeteilt? Also: Name, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung etc.?
- Wurden Ihnen andere besondere Umstände mitgeteilt? Beispielsweise: Krankheit infolge eines Arbeitsunfalls, Krankheit infolge einer gesundheitsgefährdenden Tätigkeit, Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger, Höhe des Ehegatteneinkommens, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, anderer Kündigungsschutz, Eigenschaft als Alleinerziehender?
- Kennen Sie den Zeitpunkt der Kündigung?
- Kennen Sie die Kündigungsart sowie den Kündigungsgrund? Handelt es sich um einen triftigen Kündigungsgrund?
- Haben Sie alle Fragen mit Ja beantwortet, ist eine Kündigung möglich.
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