Als Betriebsrat haben Sie einige Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Allerdings sind Sie dabei an strikte Vorgaben gebunden. So können Sie z. B. ergänzende Regelungen in einer Betriebsvereinbarung festlegen, wenn eine tarifliche Regelung nicht abschließend ist. Eine weitere Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen mitzugestalten, sind Tariföffnungsklauseln. Mithilfe der folgenden Checkliste können Sie prüfen, ob Sie eine Chance haben, Änderungen durchzusetzen:
Haben Sie die Chance, Änderungen durchzusetzen?
- 1. Gilt für Ihren Betrieb ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag?
- 2. Wird in den Arbeitsverträgen Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf einen Tarifvertrag verwiesen?
- 3. Ist Ihr Arbeitgeber Mitglied im Arbeitsgeberverband?
- 4. Enthält der für Ihren Betrieb maßgebliche Tarifvertrag eine Öffnungsklausel?
- 5. Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Regelungsgegenstand um Inhalte, die der Tarifvertrag nicht regelt? Geht es also um eine den Tarifvertrag ergänzende Regelung?
- 6. Wollen Sie durch eine Betriebsvereinbarung eine für Ihre Kolleginnen und Kollegen günstigere Regelung als im Tarifvertrag schaffen?
- 7. Enthält der für Ihren Betrieb geltende Tarifvertrag eine Bestimmungsklausel?
Haben Sie die Fragen 1 bis 3 mit Ja beantwortet, müssen Sie die Fragen 4 bis 7 ebenfalls mit Ja beantworten können, damit Sie Änderungen tatsächlich durchsetzen können.
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