Checkliste: Alles bedacht bei der Gefährdungsanalyse?
- Wurden Gefährdungsanalysen nach § 5 ArbSchG durchgeführt?
- Gibt es im Betrieb eine für die Durchführung von Gefährdungsanalysen zuständige Person?
- Wenn ja, wer: Sicherheitsbeauftragter? Betriebsarzt? Arbeitsschutzausschuss? Sie als Betriebsrat?
- Wenn ja, wie werden die Beschäftigten beteiligt: Fragebogen? Einzelgespräch? Gruppengespräch?
- Wurde eine Person im Betrieb speziell zum ArbSchG qualifiziert?
- Wenn ja, wer hat die Qualifikation durchgeführt: Berufsgenossenschaft? Privater Seminaranbieter?
- Wurden bei der Durchführung der Analyse die entsprechenden Vorschläge der Berufsgenossenschaft berücksichtigt?
- Werden Gefährdungen dokumentiert?
- Gibt es verbindliche Vereinbarungen, wie die Gefährdungen beseitigt werden sollen?
- Gibt es einen entsprechenden Zeitplan, bis wann das geschehen soll?
- Wurden die Kolleginnen und Kollegen über die Ergebnisse der Analyse und die jeweiligen Schutzmaßnahmen unterrichtet?
Können Sie alle Fragen mit Ja beantworten, hat Ihr Arbeitgeber die wichtigsten Punkte berücksichtigt, die Sie bei der Durchführung einer Gefährdungsanalyse bedenken müssen.
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