Sowohl Betriebsräte als auch Gewerkschaften sind ein zentraler Pfeiler der Arbeitnehmervertretung in Deutschland und aus dem beruflichen Leben nicht mehr wegzudenken. Beide Institutionen haben zum Ziel, die Interessen der Arbeitnehmer zu fördern, rechtliche Verstöße zu erkennen und ein Sprachrohr für die jeweilige Branche / das jeweilige Unternehmen zu bilden. Wir schauen uns an, wie der Betriebsrat mit der Gewerkschaft sinnvoll zusammenarbeiten kann.
Überblick: Die Hauptaufgaben des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann im Unternehmen gegründet werden, wenn mindestens fünf ständige wahlberechtigte Mitarbeiter vorhanden sind, wobei mindestens drei Personen wählbar sein müssen (§ 1 Abs. 1 BetrVG). Die Hauptaufgabe des Betriebsrats ist es, die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb zu vertreten und deren Rechte zu schützen.
Er beteiligt sich an Entscheidungen zu unter anderem den Arbeitsbedingungen, den Arbeitszeiten, der Vergütung und Urlaubsregelungen. Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind alle Entscheidungen geregelt, bei denen der Betriebsrat einbezogen oder informiert werden muss. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass er an allen personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten beteiligt ist.
Überblick: Die Hauptaufgaben der Gewerkschaft
Auch eine Gewerkschaft widmet sich der Vertretung und dem Schutz der Interessen von Arbeitnehmern. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören beispielsweise: Tarifverhandlungen mit Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen einer Branche, Schutz und Unterstützung der Mitglieder in Streitfällen (z.B. Kündigungen, Abmahnungen) oder auch die Mitarbeit in Betriebs- und Aufsichtsräten.
Zudem schaffen Gesellschaften innerhalb einer Branche Möglichkeiten zur Weiterbildung und kämpfen für soziale Gerechtigkeit bei Gehältern, Arbeitsbedingungen und Co.
Der Unterschied zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat
Gewerkschaften sind außerbetriebliche Organisationen, die Arbeitnehmer branchenweit oder national vertreten. Sie setzen sich für allgemein höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen oder neue Urlaubsregelungen ein: Betriebsräte dagegen beschränken sich in ihrem Wirkungskreis auf ihr eigenes Unternehmen.
Lukrative Chancen und Synergien zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft
Die Kernaufgaben von Gewerkschaften und Betriebsräten ähneln sich stark und können sinnvoll miteinander verbunden werden. Beispielsweise kann jeder Betriebsrat von der Expertise, den Kontakten und den Erfahrungen der Gewerkschaft profitieren. Diese hat einen landesweiten Überblick über ähnliche Betriebe und weiß, welche Änderungen oder Trends jetzt sinnvoll sein können. Umgekehrt erhält die Gewerkschaft durch eine enge Zusammenarbeit einen besseren Einblick in das Unternehmen und kann dementsprechend optimierte Zielsetzungen anstreben.
Zudem werden alle Informationswege verbunden. Konkret also zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaft. Durch die nun bessere Kommunikation und eine „höhere Instanz“ in Form der Gewerkschaft können Probleme innerhalb der Belegschaft schneller und besser gelöst werden. Dies wiederum fördert die Arbeitsmoral, die Motivation und die Zufriedenheit aller Mitarbeiter im Unternehmen.
Zu guter Letzt: Innerhalb des Netzwerks einer Gewerkschaft können Betriebsräte Kontakte knüpfen, neue Ideen entwickeln oder offene Stellen schneller besetzen. Das bundesweite Netzwerk an Unternehmen hilft sich gegenseitig, was gerade in Zeiten des Fachkräftemangels von großer Bedeutung ist. Praktisches Beispiel: In der IG Metall befinden sich über 24.000 Betriebe, welche so untereinander vom gemeinsamen Wissen und neuen Erkenntnissen profitieren – ein immenses Netzwerk!

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