Bei einer Auseinandersetzung im Betrieb leidet schnell die Stimmung – und das wirkt sich auf die Arbeitsleistung und die Mitarbeiterzufriedenheit aus. Wenn Konflikte entstehen, sind Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat gefordert. Hierbei ist Vorsicht geboten, denn schnell finden Sie sich zwischen den Fronten wieder. Wie Sie Meinungsverschiedenheiten unkompliziert und schnell lösen können.
Entstehung von Konflikten im Betrieb
Konflikte am Arbeitsplatz werden durch die höhere psychische Belastung immer weiter zu. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) schätzt die jährlichen Kosten durch Konflikte für Unternehmen auf etwa 50 Milliarden Euro. Hauptursache für Auseinandersetzungen sind in erster Linie die psychische Belastung durch ein immer höheres Arbeitspensum und immer schnellere Veränderungen am Arbeitsplatz.
Gleichzeitig verändert sich durch diese Faktoren das Betriebsklima, welches durch Leistungsdruck und Konkurrenzdenken gekennzeichnet ist. Die Folge ist ein schlechtes Betriebsklima, eine hohe Unzufriedenheit oder sogar Mobbing innerhalb des Betriebs. Fehlzeiten werden häufiger, Arbeitnehmer erledigen nur noch das, was auch unbedingt erledigt werden muss („Dienst nach Vorschrift“).
Sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat haben die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und bei Konflikten zu vermitteln.
Die Rolle des Betriebsrats bei Auseinandersetzungen
Der Betriebsrat ist der Ansprechpartner für Arbeitnehmer, wenn Konflikte im Unternehmen entstehen oder bereits im Gange sind. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bietet hier zahlreiche Möglichkeiten, zwischen den Parteien zu schlichten und zukünftigen Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen.
Der Betriebsrat kann durch mehrere seiner Befugnisse auf Konflikte Einfluss nehmen:
- Recht zu Abstellung von Missständen (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
- Durchführung von Überwachungsaufgaben (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
- Beantragung von Maßnahmen, die dem Arbeitnehmer dienen (e§ 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)
- Entgegennahme von Beschwerden (§ 85 Abs. 1 BetrVG)
Der Betriebsrat kann demnach sowohl verhindern, dass ein Konflikt entsteht, als auch aktiv zur Vermittlung beitragen. Beispielsweise können die Arbeitssicherheit und die Mitarbeiterzufriedenheit jederzeit auch ohne besonderen Anlass durch Betriebsbegehungen kontrolliert werden. In allen Angelegenheiten, die seiner Mitbestimmung unterliegen, hat er zudem ein durchsetzbares Initiativrecht bei der Abstellung von Missständen.
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Praktische Tipps zur Schlichtung eines Konflikts im Unternehmen
Als Betriebsrätin oder Betriebsrat nehmen Sie Beschwerden der Arbeitnehmer entgegen und müssen diese mit Drängung auf Abhilfe an den Arbeitgeber weiterleiten (§ 85 Abs. 1 BetrVG). Des Weiteren können Sie als Vermittler auf einen Konflikt einwirken – diese Tipps helfen, nicht zwischen die Fronten zu geraten:
- Entstehung beachten: Ein Konflikt bahnt sich häufig über einen langen Zeitraum an und hat bereits eine lange Hintergrundgeschichte, wenn Sie als Betriebsrat davon mitbekommen. In Einzelgesprächen können Sie sich ein Bild von der Situation machen.
- Wut abbauen: Bevor Sie den Konflikt in einer Runde zwischen den Parteien besprechen, sollte ein Gespräch unter vier Augen mit jedem Beteiligten erfolgen. Oft hat sich Ärger angestaut, den die Personen erst einmal herauslassen müssen – bestenfalls nicht im klärenden Gespräch.
- Stellung beziehen: Die Wahrheit liegt bei einem Konflikt nicht immer in der Mitte – das müssen Sie als Vermittler wissen. Die Lösung des Konflikts sollte eine Leitlinie für andere Auseinandersetzungen dieser Art bieten, niemanden benachteiligen und den Streit nachhaltig beenden.
- Neutral bleiben: Lassen Sie sich als Betriebsrätin oder Betriebsrat nicht in den Konflikt hineinziehen. Beziehen Sie anhand der objektiven Situation Stellung, ohne sich am Konflikt zu beteiligen. Am Ende sollen Sie vermitteln, ohne emotional eingebunden zu sein.

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