Was der Betriebsrat bei Mobbing am Arbeitsplatz tun kann – und muss

26. April 2024

Aus Umfragen geht hervor, dass knapp 30 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland bereits direkte Erfahrungen mit Mobbing am Arbeitsplatz gemacht haben. Das hat nicht nur immense Auswirkungen auf die Psyche des betroffenen Mitarbeiters, sondern schädigt auch Betriebsklima und Arbeitsleitung im gesamten Unternehmen. Betriebsräte haben eine Verantwortung, wenn sie von Mobbing in den eigenen Reihen Wind bekommen – wir zeigen, was es dann zu tun gilt.

Wie äußert sich Mobbing am Arbeitsplatz?

Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man eine Konfliktsituation unter Kollegen oder unter Vorgesetzten und Angestellten, bei welcher die angegriffene Person unterlegen ist. Eine Person oder Personengruppe wird von mehreren Personen über einen längeren Zeitraum systematisch angegriffen, ausgegrenzt oder ignoriert. Das Opfer erlebt Mobbing in der Regel als „Diskriminierung am Arbeitsplatz“.

Mobbing ist nie gerechtfertigt und hat keinen rationalen Grund. Die mobbenden Personen verfügen oft über ein geringes Selbstwertgefühl und versuchen sich über einen Arbeitskollegen zu stellen. Oft trägt auch der Gruppenzwang zu einer Dynamik bei, in welcher mehrere Personen eine bestimmte Person ausgrenzen.

Wichtig: In Arbeitsverhältnissen gibt es häufig in Zweckgemeinschaften wie z. B. einem Arbeitsverhältnis. Menschen mit unterschiedlichen Meinungen, Ansichten und Ideen treffen aufeinander, was zu Meinungsverschiedenheiten, Misskommunikation und Druck führt. Nur zehn Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland fühlen sich in Ihrem Arbeitsumfeld wohl.

Folgen von Mobbing unter Arbeitskollegen

Mobbing schadet Unternehmen drastisch, in erster Linie jedoch den Betroffenen. Die psychischen Auswirkungen von Ausgrenzung, Beleidigung und Herabwürdigung sind immens. Die häufigsten Folgen sind laut Mobbingreport diese:

  • Demotivation für den eigenen Beruf
  • Hohes Misstrauen gegenüber Kollegen / Vorgesetzten
  • Nervosität und sozialer Rückzug
  • Innerer Rückzug und fehlende Konzentration sowie Produktivität

Alle diese Folgen wirken sich auch auf das Privatleben von gemobbten Personen aus. Zudem verlieren Unternehmen Mitarbeiter durch die psychischen Folgen, da dieses sich häufig für lange Zeiträume krankmelden oder gar den Beruf wechseln müssen. Prävention und Bekämpfung von Mobbing sind daher essenzielle Aufgaben eines Betriebsrats.

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Aufgaben des Betriebsrats bei Mobbing

Allen Arbeitnehmern in einem Betrieb steht das Recht zu, sich bei Mobbing bei der zuständigen Stelle im Betrieb zu beschweren. Hierbei spricht man vom sogenannten Beschwerderecht, welches unabhängig vom Betriebsrat in jedem privaten Unternehmen besteht. In Anspruch genommen werden kann es dann, wenn sich ein Arbeitnehmer diskriminiert, benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt (§ 84 BetrVG).

Besteht ein Betriebsrat, dann ist dieser immer verpflichtet, die Mobbing-Beschwerde entgegenzunehmen. Anschließen muss er diese prüfen und an den Arbeitgeber weiterleiten, wenn er sie für berechtigt hält. Bei diesem muss nach § 85 Abs. 1 BetrVG explizit auf Abhilfe hingewirkt werden. Dieser Anspruch auf Abhilfe kann notfalls sogar vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.

Prävention von Mobbing im Betrieb

Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass alle Rechte der Beschäftigten im Unternehmen gleichermaßen beachtet werden. Hierbei gilt das Gleichbehandlungsgesetz. Ein besonderes Augenmerk muss darauf geworfen werden, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden (§ 75 BetrVG). Durch regelmäßige Kontrolle und den Austausch mit Mitarbeitern kann Mobbing frühzeitig erkannt oder gar verhindert werden.

Es empfiehlt sich zudem, einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter festzulegen, welcher beispielsweise in einer Betriebsvereinbarung festgehalten wird. Hiermit wird eine wichtige Grundlage geschaffen, sofort und effektiv gegen Mobbing vorzugehen – etwa mit Sanktionen wie Abmahnungen oder einer Kündigung. Die Einrichtung einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle ist wichtig, um es Arbeitnehmern einfacher zu machen, bei Mobbing Gehör zu finden.

Wichtig: Gemäß § 75 Abs. 2 BetrVG ist der Betriebsrat verpflichtet, die freie Entfaltung der Mitarbeiter zu schützen und zu fördern. Dazu gehörten auch die Prävention und die sofortige Bekämpfung von Mobbing, zudem sollten Arbeitnehmer umfassend über die Auswirkungen von Mobbing am Arbeitsplatz für Betroffene und die drohenden Sanktionen für Täter informiert werden.

Betriebsrat Mobbing Pflichten
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