Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb

31. März 2024
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Die Anwendungsbereiche für Künstliche Intelligenz finden immer mehr auch ihren Weg in die Betriebe und beeinflussen damit Arbeitnehmer. Hierdurch entstehen viele neue Herausforderungen im Bereich Datenschutz, Transparenz, oder auch Haftung. Beim Einsatz von KI haben Sie als Betriebsrat klare Mitbestimmungsrechte.

Definition: Was ist Künstliche Intelligenz?

Künstliche Intelligenz, oft mit KI oder AI (Artificial Intelligence) abgekürzt, ist ein Bereich aus der Informatik, der sich mit der Entwicklung von Computersystemen befasst, welche Aufgaben erledigen können, für welche es in der Regel einen Menschen benötigt. Das Aufgabengebiet von KI umfasst unter anderem Lernen, Problemlösungen, Entscheidungsfindung oder auch Sprachverstehen und visuelle Wahrnehmung, je nach Software.

KI-Systeme sollen aus Erfahrungen lernen, Muster in Daten erkennen oder autonom in einer komplexen Umgebung arbeiten, was normalerweise menschliches Denken erfordert. Im Arbeitsumfeld erleichtern Künstliche Intelligenzen Aufgaben wie Datenanalyse, Kundeninteraktionen oder auch komplexe Arbeiten wie Lagerverwaltung oder Projektmanagement.

Konkret sind das die Kernziele einer KI:

  • Automatisierung: Zeitintensive, wiederkehrende Aufgaben sollen automatisch erledigt werden
  • Sprachverarbeitung: Die KI soll menschliche Sprach verstehen und selbst wiedergeben können
  • Maschinelles Lernen: Über die Zeit verbessert sich eine KI durch das Lernen von Daten und Gewohnheiten, wie ein Mensch

Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf das Arbeitsrecht

Mit der zunehmenden Einführung von Künstlichen Intelligenzen in allen Arbeitsbereichen entstehen neue Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für welche es meist noch keinen rechtlichen Rahmen gibt. Konkret geht es oft um Fragen der Mitarbeiterüberwachung, des Datenschutzes oder um Personalfragen, wenn die KI einen Arbeitsplatz „klaut“.

Folgende Fragen stellen sich mit der Einführung von KI am Arbeitsplatz:

  • Haftung bei Fehlleistung einer Künstlichen Intelligenz
  • Schulung von Mitarbeitern für die Benutzung einer künstlichen Intelligenz
  • Wahrung des Datenschutzes auch bei Einsatz einer KI
  • Frage nach der Höchstpersönlichkeit der individuellen Arbeitsleistung
  • Transparenz und Fairness, sodass KI-Entscheidungen für alle nach vollziehbar sind

Die Mitbestimmung des Betriebsrats vor der Einführung einer Künstlichen Intelligenz

Der Betriebsrat hat nach § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bereits ein Informations- und Beratungsrecht, wenn der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Planung ist. Dieses umfasst nicht nur den Einsatz einer Software an sich, sondern auch etwaige Änderungen bei Arbeitsprozessen, des Arbeitspensums oder auch der Weisungsbefugnisse durch den Einsatz eines KI-Systems.

Zudem hat der Betriebsrat wichtige Mitbestimmungsrechte, um sicherzustellen, dass der Einsatz einer Künstlichen Intelligenz die Arbeitsbedingungen nicht negativ beeinflusst oder stört. Nach § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von Änderungen bei Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen unterrichten und sich mit ihm darüber beraten. Dies trifft in den allermeisten Fällen auch auf den Einsatz einer künstlichen Intelligenz zu.

Der Betriebsrat sollte immer im Voraus in den Prozess einer Implementierung von KI-Systemen einbezogen werdendem Schwierigkeiten zu verhindern. Wollen Sie als Betriebsrat einen Experten hinzuziehen, der Sie zur Künstlichen Intelligenz berät, gilt dies nach § 80 Abs. 3 BetrVG automatisch als erforderlich.

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Fazit zur Einführung von Künstlicher Intelligenz

Die Einführung einer künstlichen Intelligenz in einem Unternehmen birgt Herausforderungen und Risiken für alle Seiten. Es lässt sich nie zu 100 Prozent voraussagen, wie sich der Einsatz auswirkt und welche Prozesse sich langfristig ändern müssen. Für den Betriebsrat ist es demnach umso wichtiger, proaktiv den Einsatz einer KI zu planen und laufend zu begleiten.

Künstliche Intelligenz bietet zahlreiche Vorteile für den Arbeitsmarkt. Dazu gehört beispielsweise eine Erhöhung der Produktivität oder auch die Entwicklung völlig neuer Geschäftsmodelle in einem Unternehmen. Auch die Arbeitsqualität kann verbessert werden, da lästige Prozesse automatisiert werden.

Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass die Einführung das Wohl der Arbeitnehmer fördert – und nicht für Unmut und Kritik sorgt.

Betriebsratsarbeit KI Künstiliche Intelligenz
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