Anwältin enthüllt: Dieser Fehler gefährdet jede Betriebsratswahl

08. Januar 2026

Angreifbare oder fehlende Beschlussprotokolle zur Bestellung des Wahlvorstands machen Betriebsratswahlen rechtlich verwundbar – Experten warnen vor steigenden Anfechtungsrisiken

Ein formaler Fehler mit gravierenden Folgen: Immer mehr Betriebsratswahlen geraten ins Wanken, weil der Beschluss zur Bestellung des Wahlvorstands nicht korrekt oder angreifbar protokolliert wurde. Davor warnt die Anwältin und Mitbestimmungs-Expertin Friedericke Becker-Lerchner mit Blick auf die anstehenden Betriebsratswahlen 2026.

„Deutschlands Arbeitsgerichte machen seit Jahren deutlich, dass Mängel bei der Einleitung der Wahl ausreichen, um eine Wahl erfolgreich anzufechten – im schlimmsten Fall sogar für nichtig zu erklären“, so Becker-Lerchner.

Der kritische Startpunkt der Wahl

Der neuralgische Punkt liegt oft am Anfang des Wahlverfahrens. Der Betriebsrat muss den Wahlvorstand durch ordnungsgemäßen Beschluss bestellen. Dieser Beschluss muss ordnungsgemäß zustande kommen, eindeutig dokumentiert und nachvollziehbar protokolliert sein. Fehlt es daran – etwa durch unvollständige Protokolle, unklare Beschlussformulierungen oder formale Fehler bei Einladung und Beschlussfassung – entsteht eine massive Angriffsfläche. „Oftmals ein Freifahrtschein für Arbeitgeber“, so Becker-Lerchner.

Formfehler statt Mitbestimmung

Das Muster ist häufig dasselbe: Sitzungen finden statt, Beschlüsse werden gefasst – doch die Dokumentation hält den rechtlichen Anforderungen nicht stand. Typische Mängel sind fehlende Angaben zur Beschlussfähigkeit, unklare Abstimmungsergebnisse oder eine nicht eindeutige Benennung der Mitglieder des Wahlvorstands. Kommt es später zum Streit, setzen Arbeitgeber oder konkurrierende Listen genau an diesen Punkten an. Die Folgen reichen von langwierigen Gerichtsverfahren über erhebliche Unruhe im Betrieb bis hin zur vollständigen Wiederholung der Wahl.

Gerichte prüfen immer strenger

Eine Auswertung aktueller arbeitsgerichtlicher Entscheidungen zeigt eine klare Tendenz: Die Gerichte prüfen die formale Ordnungsmäßigkeit von Betriebsratswahlen zunehmend streng. Besonders der Start des Wahlverfahrens – also die Bestellung des Wahlvorstands – steht dabei im Fokus.

Drei zentrale Empfehlungen aus der Praxis

Becker-Lerchner empfiehlt Betriebsräten und Wahlvorständen dringend, die formalen Anforderungen von Beginn an ernst zu nehmen. Drei Punkte sind essenziell:

  1. Rechtssichere Sitzungsorganisation
    Einladungen, Beschlussfähigkeit, Abstimmungen und Protokolle müssen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Strukturierte Sitzungsabläufe sind kein Selbstzweck, sondern zentrale Voraussetzung für rechtssichere Beschlüsse.
  2. Klare Dokumentation der Wahl-Einleitung
    Der Beschluss zur Bestellung des Wahlvorstands sollte eindeutig formuliert und vollständig protokolliert sein – inklusive Datum, Abstimmungsergebnis und konkreter Benennung der Mitglieder.
  3. Digitale Absicherung der Abläufe
    Digitale Sitzungs- und Wahlhilfen können helfen, Fristen zu überwachen, Beschlüsse sauber zu dokumentieren und typische Fehlerquellen frühzeitig zu vermeiden.

Hintergrund: Warum digitale Systeme für Betriebsräte entstanden sind

Mit Blick auf die anstehenden Betriebsratswahlen 2026 wächst der Bedarf an rechtssicheren, standardisierten Abläufen weiter. Tools wie manageforwork Betriebsrat stellen Betriebsrat und Wahlausschuss sicher, dass auch im hektischen Wahlkampf und später der konstituierenden Sitzung und darüber hinaus Fehler nahezu ausgeschlossen sind. Besonders wichtig:

Der vollständige Sitzungsworkflow in nur 6 Schritten: Von Termin und Tagesordnung über Einladungen und Teilnehmermanagement bis zur digitalen Protokollfreigabe – die Plattform stellt sicher, dass alles rechtssicher und nachvollziehbar bleibt. Aufgaben können direkt pro Tagesordnungspunkt oder global angelegt, delegiert und nachverfolgt werden. Protokolle entstehen live: Beschlüsse, An- & Abwesenheiten, spontane Themen und Nachweise (z. B. Screenshots bei hybriden Sitzungen) werden direkt dokumentiert.

Das System ist DSGVO-konform konzipiert, wird in Deutschland gehostet und stellt einen zentralen, revisionssicheren Speicherort für die gesamte Gremienarbeit zur Verfügung. Alle Unterlagen, alle Protokolle, alle wichtigen Informationen – alles an einem Platz. Auch die Organisation von Sitzungen und Ausschüssen funktioniert damit auf Knopfdruck. Regelmäßige Updates stellen sicher, dass die aktuelle Rechtslage stets Anwendung findet.

Viele Betriebsratsgremien und Wahlvorstände nutzen die Lösung bereits – insbesondere zur Vorbereitung von Betriebsratswahlen, zur Konstituierung neuer Gremien und zur strukturierten Organisation der laufenden Amtszeit.

Fazit

Die rechtssichere Organisation von Sitzungen und die saubere Dokumentation zentraler Beschlüsse sind eine zwingende Voraussetzung für wirksame Mitbestimmung. Wer hier frühzeitig auf klare Strukturen und digitale Unterstützung setzt, schützt nicht nur die Wahl selbst, sondern auch die Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit des Betriebsrats.

Denn eines ist klar, so Becker-Lerchner abschließend: „Betriebsratswahlen scheitern selten am Willen der Beschäftigten – sondern fast immer an vermeidbaren formalen Fehlern.“

Betriebsratsbeschluss Betriebsratssitzung Protokoll
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