Smart BR Logo

Stärkung von Aus- und Weiterbildung in Unternehmen: Sache des Betriebsrates?

10. August 2023
duale ausbildung bbig Bild von XtravaganT / Adobe Stock

Im Rahmen des neuen Weiterbildungsgesetzes gibt es zahlreiche Änderungen, welche für Arbeitnehmer interessant sind. Dazu gehören beispielsweise ein Qualifizierungsgeld sowie eine Ausbildungsgarantie. Ein Problem gibt es jedoch: die wenigsten wissen über das ,,wie“ der beruflichen Weiterbildung Bescheid. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wann was in Kraft tritt und was Sie als Betriebsrat tun können!

Grundlagen des Aus- und Weiterbildungsgesetzes

Grundlegend soll das Aus- und Weiterbildungsgesetz dafür sorgen, dass Weiterbildung in allen Unternehmen für die Beschäftigten leichter zugänglich gemacht wird. Ein wichtiger Ansprechpartner hierbei ist der Betriebsrat, welcher maßgeblich bei der Umsetzung hilft. In dem Gesetz sind unter anderem die folgenden Neuerungen vorgesehen:

  • Die Ausbildungsgarantie
  • Das Qualifizierungsgeld
  • Verbesserung der Beschäftigtenförderung

Was genau die einzelnen Bestandteile sind und warum Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat eine entscheidende Rolle spielen, schauen wir uns in den nächsten Absätzen an.

Das Qualifizierungsgeld

Dieser Baustein dient grundlegend dazu, Unternehmen finanziell dabei zu unterstützen, bestehenden Mitarbeiter durch betriebliche Qualifizierung halten zu können. Das sogenannte Qualifizierungsgeld wird den Beschäftigten während einer Weiterbildung gezahlt und dient somit als Entgeltersatz. Die Höhe richtet sich nach dem Kurzarbeitergeld, Arbeitgeber können es jedoch optional aufstocken.

Das Gesetz soll vor allem Arbeitgeber unterstützen, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel oder Veränderungen in der Region besonders gefährdet ist. Ziel des Qualifizierungsgeldes ist es, den Arbeitnehmern einen zukunftssicheren Platz im gleichen Unternehmen zu ermöglichen.

Die Ausbildungsgarantie

Die Ausbildungsgarantie war bereits Teil des Koalitionsvertrages und soll jungen Menschen dabei helfen, eine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben. Die Garantie soll Menschen dabei helfen, einen passenden Platz zu finden und bei Fahrt- und Unterkunftskosten für finanzielle Unterstützung zu sorgen.

Ein weiterer Teil des Aus- und Weiterbildungsgesetzes sieht vor, dass Weiterbildung auch während einer Kurzarbeit möglich ist. Hierbei sieht es der Gesetzgeber vor, dass Sozialversicherungsbeiträge bei beruflicher Weiterbildung auch über den 31.Juli 2023 hinaus je nach Betriebsgröße anteilig erstattet werden.

Rolle des Betriebsrates beim neuen Aus- und Weiterbildungsgesetz

Sie als Mitglied des Betriebsrates spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes. In Umfragen von verschiedenen Portalen und Unternehmen kam nämlich heraus, dass der Grund für geringe Teilnehmerzahlen bei Weiterbildungsmaßnahmen meist fehlende Information und Aufklärung ist.

Als Betriebsrätin oder als Betriebsrat können Sie hier entscheidend mithelfen – denn nach § 96 BetrVG steht Ihnen das Recht zu, den Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarf zu ermitteln und beim Arbeitgeber eine Beratung durchzuführen. Sie können also auch mit einer Idee vorstoßen und so die Beteiligung an Maßnahmen erhöhen.

Zudem gibt es mit der Möglichkeit der Einführung einer ,,Einigungsstelle um Vermittlung“ nach § 96 Abs. 1a BetrVG einen Weg, den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen, da dieser die Kosten hierfür tragen muss. Hierdurch wird die Ernsthaftigkeit einer Beratung mit dem Betriebsrat über Qualifizierung und Weiterbildung klar und der Arbeitgeber ist zum Handeln gezwungen.

Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz hat die Bundesregierung einen Weg geschaffen, den Sie als Mitglied des Betriebsrats aktiv mitgestalten können. Durch diese neuen Änderungen können Sie bestehende Mitarbeiter motiviert halten und Ihr Unternehmen stetig verbessern.

Ausbildung Betriebsrat Weiterbildung
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.