Im Rahmen des neuen Weiterbildungsgesetzes gibt es zahlreiche Änderungen, welche für Arbeitnehmer interessant sind. Dazu gehören beispielsweise ein Qualifizierungsgeld sowie eine Ausbildungsgarantie. Ein Problem gibt es jedoch: die wenigsten wissen über das ,,wie“ der beruflichen Weiterbildung Bescheid. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wann was in Kraft tritt und was Sie als Betriebsrat tun können!
Grundlagen des Aus- und Weiterbildungsgesetzes
Grundlegend soll das Aus- und Weiterbildungsgesetz dafür sorgen, dass Weiterbildung in allen Unternehmen für die Beschäftigten leichter zugänglich gemacht wird. Ein wichtiger Ansprechpartner hierbei ist der Betriebsrat, welcher maßgeblich bei der Umsetzung hilft. In dem Gesetz sind unter anderem die folgenden Neuerungen vorgesehen:
- Die Ausbildungsgarantie
- Das Qualifizierungsgeld
- Verbesserung der Beschäftigtenförderung
Was genau die einzelnen Bestandteile sind und warum Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat eine entscheidende Rolle spielen, schauen wir uns in den nächsten Absätzen an.
Das Qualifizierungsgeld
Dieser Baustein dient grundlegend dazu, Unternehmen finanziell dabei zu unterstützen, bestehenden Mitarbeiter durch betriebliche Qualifizierung halten zu können. Das sogenannte Qualifizierungsgeld wird den Beschäftigten während einer Weiterbildung gezahlt und dient somit als Entgeltersatz. Die Höhe richtet sich nach dem Kurzarbeitergeld, Arbeitgeber können es jedoch optional aufstocken.
Das Gesetz soll vor allem Arbeitgeber unterstützen, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel oder Veränderungen in der Region besonders gefährdet ist. Ziel des Qualifizierungsgeldes ist es, den Arbeitnehmern einen zukunftssicheren Platz im gleichen Unternehmen zu ermöglichen.
Die Ausbildungsgarantie
Die Ausbildungsgarantie war bereits Teil des Koalitionsvertrages und soll jungen Menschen dabei helfen, eine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben. Die Garantie soll Menschen dabei helfen, einen passenden Platz zu finden und bei Fahrt- und Unterkunftskosten für finanzielle Unterstützung zu sorgen.
Ein weiterer Teil des Aus- und Weiterbildungsgesetzes sieht vor, dass Weiterbildung auch während einer Kurzarbeit möglich ist. Hierbei sieht es der Gesetzgeber vor, dass Sozialversicherungsbeiträge bei beruflicher Weiterbildung auch über den 31.Juli 2023 hinaus je nach Betriebsgröße anteilig erstattet werden.
Rolle des Betriebsrates beim neuen Aus- und Weiterbildungsgesetz
Sie als Mitglied des Betriebsrates spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes. In Umfragen von verschiedenen Portalen und Unternehmen kam nämlich heraus, dass der Grund für geringe Teilnehmerzahlen bei Weiterbildungsmaßnahmen meist fehlende Information und Aufklärung ist.
Als Betriebsrätin oder als Betriebsrat können Sie hier entscheidend mithelfen – denn nach § 96 BetrVG steht Ihnen das Recht zu, den Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarf zu ermitteln und beim Arbeitgeber eine Beratung durchzuführen. Sie können also auch mit einer Idee vorstoßen und so die Beteiligung an Maßnahmen erhöhen.
Zudem gibt es mit der Möglichkeit der Einführung einer ,,Einigungsstelle um Vermittlung“ nach § 96 Abs. 1a BetrVG einen Weg, den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen, da dieser die Kosten hierfür tragen muss. Hierdurch wird die Ernsthaftigkeit einer Beratung mit dem Betriebsrat über Qualifizierung und Weiterbildung klar und der Arbeitgeber ist zum Handeln gezwungen.
Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz hat die Bundesregierung einen Weg geschaffen, den Sie als Mitglied des Betriebsrats aktiv mitgestalten können. Durch diese neuen Änderungen können Sie bestehende Mitarbeiter motiviert halten und Ihr Unternehmen stetig verbessern.

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