In vielen Tarif- und Arbeitsverträgen sind regelmäßige Personalgespräche vorgesehen, meist mindestens einmal im Jahr. In diesen Gesprächen werden Probleme angesprochen oder neue Aufgaben verteilt. Doch welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer in einem solchen Gespräch? Und welche Rolle spielt der Betriebsrat? Wir klären die wichtigsten Fragen in unserem kompakten Ratgeber.
Die verschiedenen Arten des Personalgesprächs
Mitarbeitergespräch ist nicht gleich Mitarbeitergespräch – unterschieden wird immer zwischen mehreren Arten der Besprechung. Auch als Betriebsrätin oder Betriebsrat sind Personalgespräche wichtig, um zu vermitteln oder auf Probleme in der Firma hinzuweisen. Unterschieden wird zwischen diesen Arten des Personalgesprächs:
- Jährliche Mitarbeitergespräche sind in vielen Unternehmen eine Routine. Meist sind sie in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Sie dienen auch dazu, dass die Mitarbeiter motiviert bleiben und deren Leistung gewürdigt wird. Hauptthema dieses Gesprächs sind Beurteilungen der Arbeitsleitung und Vereinbarungen zu zukünftigen Zielen
- Spontane Kritikgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen Probleme aus dem Weg schaffen und Fehler beseitigen. Das Gespräch ist meist für beide Seiten nicht angenehm und Hauptgegenstand ist die Erteilung von disziplinarischen Weisungen und die Schaffung von Abhilfe
- Kontrollgespräche sind eher selten an der Tagesordnung. Im Rahmen seiner Weisungsbefugnis darf der Arbeitgeber in Erfahrung bringen, welche Leistungen in der vergangenen Zeit erbracht wurden. Beispielsweise kann er nachfragen, welche Themen in Kundengespräch XY letzte Woche besprochen wurden
Die Rolle des Betriebsrats im Personalgespräch
Der Betriebsrat spielt bei allen Arten von Gesprächen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine wichtige Rolle. Als Betriebsrätin oder Betriebsrat sind Sie ein Vermittler zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wichtig zu wissen dabei ist jedoch, dass auch ein Mitglied des Betriebsrates zum Personalgespräch verpflichtet werden kann.
Alle Arbeitnehmer haben das Recht, das während des Personalgesprächs ein Mitglied des Betriebsrats anwesend ist. Dieses fungiert als Zeuge und Unterstützungsperson. Gerade in Bezug auf die Wahrung der Fairness und Einhaltung von gesetzlichen Grundlagen kann es ratsam sein, ein Mitglied des Betriebsrates im Gespräch hinzuzuziehen. So werden Missverständnisse verhindert und es gibt im Zweifelsfall einen Zeugen.
Eine weitere, wesentliche Aufgabe des Betriebsrats ist die Informationsfunktion. Der Rat muss Arbeitnehmer über Rechte und Pflichten informieren, auch in Bezug auf Personalgespräche. Arbeitnehmer können sich auch direkt in Vorbereitung auf ein anstehendes Gespräch mit einem Mitglied des Betriebsrates unterhalten, so kommt es zu keinen offenen Fragen.
Pflichten des Arbeitnehmers & Arbeitgebers im Personalgespräch
Bei jeder Art von Personalgespräch haben Arbeitnehmer & Arbeitgeber Pflichten, welche eingehalten werden müssen. Das sind auf Seiten des Arbeitnehmers diese:
Ehrlichkeit: Der Arbeitnehmer muss alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen machen und die geforderten Informationen bereitstellen
Kooperation: Der Arbeitnehmer sollte bereit sein, aktiv am Gespräch teilzunehmen und auch konstruktive Lösungsvorschläge einzubringen
Dem gegenüber stehen die Pflichten des Arbeitgebers:
- Einladung: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer rechtzeitig und schriftlich zum Personalgespräch einladen. In der Einladung muss der Zweck des Gesprächs, der Ort und auch die Uhrzeit erwähnt werden
- Respekt: Der Arbeitgeber muss respektvoll und fair mit dem Arbeitnehmer im Personalgespräch umgehen, Diskriminierung oder Beleidigung haben hier keinen Platz
- Transparenz: Auch der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alle wichtigen Informationen zur Verfügung stellen, welche zu einer Diskussion beitragen
Das waren die wichtigsten Fakten zum Personalgespräch – gerade als Arbeitnehmer ist es wichtig, über die eigenen Rechte und Pflichten aufgeklärt zu werden, denn nur so kann ein fairer Austausch stattfinden.

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