Frage: Seit Corona haben wir viele Meetings online. Einige Teilnehmer machen dabei aber ihre Kamera nicht an. Sind sie dazu nicht verpflichtet? Wie sieht es mit Aufzeichnungen aus?
Antwort: Eine Verpflichtung die Kamera einzuschalten gibt es nicht. Und man sollte hier auch niemanden zwingen, sich zu präsentieren, wenn er das nicht möchte. Man kann in den digitalen Meetinträumen ja auch ein Foto von sich hinterlegen, was dann bei Besprechungen erscheint. So ist man etwas präsenter und muss sich dennoch nicht so offen präsentieren. Das ist vielleicht eine gute Zwischenlösung.
Über die Möglichkeit einer Aufzeichnung sollte man sich vorher verständigen, denn grundsätzlich darf niemand ohne seine Einwilligung aufgezeichnet werden. Schon gar nicht jeder Teilnehmer allein für sich Aufzeichnungen machen. Denken Sie bei den Online Betriebsratssitzungen auch an § 30 BetrVG, der eine Aufzeichnung untersagt.

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