Frage: Bei uns darf jeder Mitarbeiter 2 Tage in der Woche mobil arbeiten. Abzusprechen ist das mit dem jeweiligen Vorgesetzten. Nun wurde einem Mitarbeiter diese Möglichkeit gestrichen. Ist das in Ordnung?
Antwort: So ist das nicht in Ordnung. Bei der Mobile Working Möglichkeit muss der Vorgesetzte den Gleichheitsgrundsatz beachten und darf natürlich auch nicht willkürlich handeln. Dagegen könnte der Arbeitnehmer vorgehen. Sie als Betriebsrat sollten prüfen, ob nicht eine mitbestimmungspflichtige Versetzung nach § 99 BetrVG vorliegen könnte. Dafür spricht Vieles.

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