Frage: Wenn ein nicht geimpfter Mitarbeiter an Corona erkrankt, muss eine
Lohnfortzahlung erfolgen?
Antwort: wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, dann greift die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz – egal ob geimpft oder ungeimpft. Im Quarantänefall ohne AU wird unterschieden, ob geimpft – dann Lohnfortzahlung oder ohne wichtigen Grund ungeimpft, dann keine Entgeltfortzahlung.
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