Frage: Bei uns stehen leider Kündigungen an. Es trifft auch Mitarbeiter, die schon in ihren 60-ger Jahren sind und weit über 10 Jahre im Betrieb. Was steht diesen Mitarbeiterin im Rahmen einer Kündigung denn zu?
Antwort: Die einzig korrekte Antwort dürfte wohl sein, dass ihrer Kollegin nichts zusteht. Es sei denn…
Ansprüche auf eine Abfindung sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor, es sei denn es gibt einen Sozialplan oder ähnliches. Also kommt es darauf an, ob die betriebsbedingte Kündigung rechtswirksam ist oder nicht. Häufig einigen sich die Parteien einem Kündigungsschutzprozess auf eine Abfindung, die frei verhandelbar ist. Natürlich gibt es die Formel „halbes Bruttomonatsgehalt mal Beschäftigungsjahre“, die allerdings nicht verbindlich ist.
Ihre Kollegin soll unbedingt gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen einreichen. Ist die Kündigung unwirksam, weil sie beispielsweise versetzt werden könnte in eine andere Filiale, hat sie gute Chancen, entweder versetzt zu werden oder eben doch eine Abfindung zu erhalten. Zu der Höhe der Abfindung kann ich Ihnen keine verbindlichen Angaben geben.

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