Frage: Nach Auslaufen der Corona-Sonderregelungen sind Betriebsversammlungen ja wieder in Präsenz durchzuführen. Wir möchten aber weiterhin gerne nur noch digital tagen. Geht das?
Antwort: Meines Erachtens nicht. Nehmen Sie sich den § 30 Abs. 2 BetrVG zur Hand. Hier wird bei den Betriebsratssitzungen der Präsenz ein klarer Vorrang eingeräumt. Der Gesetzgeber kennt die Problematik also und hat bezüglich der Betriebsversammlungen keine Regelung getroffen. Das heißt für mich, er will Präsenz. Online-Sitzungen bergen auch immer so ihre Gefahren, denken Sie nur an den Datenschutz, Kollegen, die dann doch mitschneiden. Ich würde mich an die Präsenz halten.
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten
über den nachfolgenden Button an.
Experten befragen
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!