Kandidaten | Ab wann besonderer Kündigungsschutz besteht | Bis wann besonderer Kündigungsschutz besteht |
Arbeitnehmer, die eine Betriebsratswahl vorbereiten und eine öffentlich beglaubigte Erklärung vorlegen, dass sie einen Betriebsrat im Betrieb installieren möchten | ab der öffentlich beglaubigten Erklärung keine fristgemäße personen- oder verhaltensbedingte Kündigung mehr möglich | Einladung zur Betriebsratswahl, maximale Dauer 3 Monate |
Arbeitnehmer, die zur Betriebsratswahl einladen | ab der Einladung zur Betriebsratswahl oder dem Antrag auf Bestellung eines Wahlvorstands | Bekanntgabe des Wahlergebnisses |
Mitglieder des Wahlvorstands | ab Bestellung als Wahlvorstand | Bekanntgabe des Wahlergebnisses, ggf. 6 Monate danach (§15 Abs.3 KSchG) |
Kandidaten für die Betriebsratswahl | ab Aufstellung des Wahlvorschlags | Bekanntgabe des Wahlergebnisses, ggf. 6 Monate danach (§15 Abs. 3 KSchG), |
Betriebsräte | ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses | ein Jahr nach Ende der Amtszeit |
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