Für Sie als Betriebsrat ist es bei einer Vereinbarung zu Compliance-Regelungen wichtig, darauf zu achten, dass das eigentliche Ziel auch erreicht wird und die Regelungen tatsächlich gesetzeskonform sind. Ziel von Compliance-Regelungen und entsprechender Betriebsvereinbarungen muss es sein, Ihre Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Die folgende Betriebsvereinbarung bietet Ihnen ein Muster zur Orientierung. Sie können sie an Ihre Notwendigkeiten anpassen.
Muster-Betriebsvereinbarung: Compliance-Regelungen
Zwischen dem Betriebsrat der … (Name des Unternehmens) und der Geschäftsführung der … (Name des Unternehmens) wird folgende Betriebsvereinbarung zu Compliance-Regelungen geschlossen:
§ 1 Grundsätze
Alle Beschäftigten sind verpflichtet, die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten. Gleiches gilt für sämtliche interne Regelungen. Verstöße gegen gesetzliche und behördliche Vorschriften oder gegen interne Richtlinien etc. können arbeitsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen nach sich ziehen.
§ 2 Verbot der Diskriminierung
Sämtliche Kunden, Geschäftspartner und andere Dritte sind fair und respektvoll zu behandeln. Ziel ist es zudem, dass das Miteinander der Beschäftigten von Fairness, Loyalität und gegenseitigem Respekt gekennzeichnet ist. Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sind zu achten. Alle Beschäftigten sollen genauso wie alle Kunden, alle Geschäftspartner und sonstigen Externen für ihre individuellen Fähigkeiten und Beiträge respektiert werden.
§ 3 Qualität von Dienstleistungen
Die Qualität und Sicherheit der Leistungen des Unternehmens ist Grundlage des geschäftigen Handelns. Alle Beschäftigten sind mitverantwortlich, dass diese Grundlagen im eigenen Verantwortungsbereich eingehalten werden. Gesetze und interne Richtlinien zu Sicherheit und Qualität sind einzuhalten.
§ 4 Sponsoring, Spenden und Zuwendungen ohne Gegenleistung
Es gelten einheitliche Richtlinien für Zuwendungen im Rahmen von Spenden, Sponsoring und Mitgliedschaften sowie für andere Zuwendungen ohne Gegenleistung. Ziel dieser Regelung ist eine klare Trennung der Geschäftsaktivitäten von Marketing und sonstigen Aktivitäten.
Folgendes gilt für den Betrieb grundsätzlich:
§ 5 Geschenke
Höflichkeitsgeschenke dürfen einen Höchstbetrag von … € nicht überschreiten. Alle Zuwendungen müssen in transparenter Weise gewährt oder angenommen werden. Sie müssen nach außen erkennbar und nachprüfbar sein. Eine derartige Zuwendung darf nicht als Gegenleistung für einen unrechtmäßigen Vorteil angeboten oder angenommen werden. Geldgeschenke sind genauso wie ein entsprechendes Äquivalent grundsätzlich verboten.
§ 6 Einladungen
Die Annahme von Einladungen zu Geschäftsessen ist im Rahmen angemessener und üblicher Geschäftsgepflogenheiten möglich. Auch die Teilnahme an einer unentgeltlichen Veranstaltung Externer ist bei betrieblicher Veranlassung zulässig. Dabei ist darauf zu achten, dass der betriebliche Zweck überwiegt.
Die Kosten der Teilnahme an Veranstaltungen ohne Geschäftscharakter sowie etwaige Zusatzkosten sind grundsätzlich privat zu zahlen.
§ 7 Vermeidung von Korruption
Dritten dürfen im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Tätigkeit weder direkt noch indirekt unberechtigte Vorteile in Form von Geldzahlungen oder anderen Leistungen angeboten oder gewährt werden. Alle Beschäftigten sind gehalten, bereits jeglichen Anschein von Unredlichkeit zu vermeiden und im Zweifel zu melden.
Die Beschäftigten dürfen Vergünstigungen in Form von Preisnachlässen und Provisionen weder fordern noch annehmen.
§ 8 Meldung von Compliance-Verstößen
Die Beschäftigten müssen der Geschäftsführung Compliance-Verstöße melden, von denen sie erfahren. Etwaige Hinweise auf ein Fehlverhalten können auf Wunsch auch anonym gemeldet werden. Bei einem Verdacht auf Vermögens- oder Korruptionsdelikte, wie z. B. Unterschlagung, Betrug, Untreue, Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, ist unverzüglich und unmittelbar der zuständige Compliance-Beauftragte zu unterrichten.
§ 9 Konsequenzen eines Compliance-Verstoßes
Beschäftigte, die gegen die geltenden Compliance-Regeln verstoßen, riskieren disziplinarische Maßnahmen wegen der Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten. Je nach Schwere des Compliance-Verstoßes können folgende Maßnahmen zum Tragen kommen: Ermahnung, Abmahnung, Verlust von freiwilligen Entgeltbestandteilen, Verlust variabler Entgeltbestandteile, Versetzung auf eine andere Position oder Kündigung.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die anderen ihre Gültigkeit. Die Vertragsparteien nehmen umgehend Verhandlungen auf, um die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen.
§ 11 Inkrafttreten, Kündigung
Die Betriebsvereinbarung tritt mit Wirkung vom … in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Ort, Datum, Unterschriften
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