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Mobile oder Telearbeit: Diese Dinge gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu beachten

03. Dezember 2021
Telearbeit Bild von shintartanya/Adobe Stock

Telearbeit ist nicht erst seit Corona ein wichtiges Thema. Damit sie aber gut funktioniert, gibt es besonders im Hinblick auf die Organisation einiges zu regeln. Wir geben einen Überblick über besonders bedeutsame Punkte.

Telearbeiter sind nicht permanent vor Ort. Deshalb ist eine saubere vertragliche Regelung besonders wichtig. Davon profitieren letztlich sowohl der betroffene Telearbeiter als auch Ihr Arbeitgeber. Sorgen Sie dafür, dass die folgenden Punkte in die arbeitsvertragliche Regelung aufgenommen werden:

  • genaue Beschreibung des Arbeitsorts,
  • konkrete Arbeitszeitregelung,
  • eine Regelungen zum Umgang mit Feiertagen, wenn der Telearbeiter in einem anderen Bundesland tätig wird, für das andere Feiertagsregelungen gelten (Beispiel: Der Betrieb ist in Berlin ansässig und der Telearbeiter arbeitet aus Nordrhein-Westfalen, das einige Feiertage mehr hat als Berlin),
  • die Art der Arbeitszeiterfassung,
  • eine Regelung zu Überstunden,
  • wer den Telearbeitsplatz mit welchen Gerätschaften und Materialien ausstattet,
  • wer die Kosten für die Fahrten zur Firma trägt,
  • wie der Datenschutz sichergestellt werden soll.

Führen Sie eine Inventarliste

Damit es bei einer eventuellen späteren Auflösung des Telearbeitsplatzes nicht zum Streit kommt, sollte über die Ausstattung immer eine aktuelle Inventarliste geführt werden. Dann weiß jeder, was von wem eingebracht wurde, und die Eigentumsverhältnisse sind klar geregelt.

Diese Personen sollten Sie einbinden

Entscheidet sich Ihr Arbeitgeber zur Einführung von Telearbeit, dann sollte er die Beteiligung der folgenden Personen und Gremien prüfen, bevor er loslegt:

Zunächst einmal muss er sich mit dem Telearbeiter selbst auseinandersetzen. Er ist schließlich eine der Hauptpersonen und vor allem derjenige, der seinen Arbeitsplatz wechseln soll.

Zu einem solchen Wechsel kann Ihr Arbeitgeber keinen zwingen, es sei denn, er hat bereits im Arbeitsvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Ihr Arbeitgeber sollte deshalb an den Kollegen herantreten und ihn fragen, ob für ihn ein Telearbeitsplatz infrage kommt, wenn der Kollege nicht bereits Interesse geäußert hat.

Damit die Telearbeit funktioniert, ist es wichtig, dass Ihre Kollegen den Arbeitsplatz freiwillig ändern. Hinsichtlich der Arbeit in einem externen Büro kommt zwar häufig auch in Betracht, dass Ihr Arbeitgeber den Kollegen per Direktionsrecht versetzt. Wenn ein Kollege jedoch nicht in Telearbeit tätig werden will, wird sich das unter Umständen auf die Qualität seiner Arbeit auswirken.

Soll die Telearbeit im Haus Ihres Kollegen durchgeführt werden, kann Ihr Arbeitgeber sie nicht per Direktionsrecht anordnen. Denn der Kollege könnte sich in diesem Fall auf Art. 13 Grundgesetz (GG), der die Unverletzlichkeit seiner Wohnung schützt, berufen. Weigert sich eine Kollegin oder ein Kollege, Telearbeit zu leisten, hat Ihr Arbeitgeber schlechte Karten.

Haben Sie an die Einbindung der IT-Abteilung gedacht?

Je nachdem, wer Telearbeit leisten soll und wie diese ausgestaltet wird, können noch andere Personen hinzuzuziehen sein. Wer involviert werden sollte und wer nicht, hängt letztlich vom jeweiligen Einzelfall ab. Prüfen Sie je nach Situation, ob folgende Personen gefragt bzw. informiert wurden:

  • die Technikabteilung, die den Telearbeitsplatz einrichten soll,
  • die Kollegen des Beschäftigten, der Telearbeit leisten soll. Sie müssen z. B. wissen, dass er an bestimmten Tagen nicht im Betrieb sein wird. Um ihn trotzdem erreichen zu können, benötigen sie seine Kontaktdaten.

Am besten gehen Sie in jedem Einzelfall die betrieblichen Gegebenheiten mit Ihrem Arbeitgeber durch und besprechen, wie im jeweiligen Fall verfahren werden soll. Unter Umständen werden Sie für 3 Telearbeiter 3 verschiedene Lösungen haben. Denn z. B. im Hinblick auf den Aspekt der Datensicherheit sollten nur die für die Arbeitsfähigkeit notwendigen Daten weitergegeben werden.

Eventuell müssen auch Kunden über die Neuerung informiert werden. Schließlich müssen sie die Möglichkeit haben, den Kollegen an den Tagen, an denen er außer Haus tätig wird, zu erreichen. Auch sie benötigen deshalb im Zweifel die Kontaktdaten.

Mobiles Arbeiten Organisation Telearbeit
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